E-Rechnung für Landwirte ab 2025 Pflicht

E-Rechnung für Landwirte ab 2025 Pflicht

Wichtig zu wissen:

  • Ab dem 01.01.2025 musst Du in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Hier gibt es keine Übergangsfristen.
  • Leg dir jetzt schon eine separate/neue Mail-Adresse nur für Rechnungen an, denn einer E-Rechnung kann nicht widersprochen werden und so behältst Du den Überblick in deinem Mailprogramm.
  • Mit der kostenlosen Anwendung „Dokumente“ in MeinAcker erfüllst Du alle nötigen Voraussetzungen der E-Rechnungspflicht und zur Dokumentenablage nach GoBD.
  • Mit MeinAcker kannst Du mehrere Betriebszweige/Firmierungen einfach und übersichtlich verwalten
  • MeinAcker ist mit den meisten Steuerbüros kompatibel im Austausch von Belegen und Daten.
  • Hier bekommst Du umfangreiche Infos zum kostenlosten Softwarepaket MeinAcker
  • Wie funktioniert MeinAcker? Schau es Dir doch einfach an. Es gibt kostenlose Live-Schulungen online.
  • Hier gehts zur Sonderseite E-Rechnung mit allen wichtigen Informationen
  • Ab Mitte 2025 können auch E-Rechnungen in MeinAcker geschrieben werden!

Für das Ausstellen von E-Rechnungen gelten folgende Übergangsfristen:

Bis zum 31. Dezember 2026 können Ausgangsrechnungen weiterhin als Papierrechnung oder als PDF-Datei erstellt und verschickt werden. Dennoch musst Du schon ab 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu visualisieren und zu verarbeiten.

Sollte Dein Jahresumsatz 2026 unter 800.000 Euro liegen, darfst du noch bis zum 31. Dezember 2027 Rechnungen per Post oder als PDF-Dokument verschicken. Spätestens ab 2028 musst Du deinen Rechnungsversand auf E-Rechnung umgestellt haben.

Ab dem 01. Januar 2028 gilt die E-Rechnung dann für alle Unternehmen als Pflicht, wenn es sich um B2B-Geschäfte innerhalb Deutschlands handelt. Papierrechnungen oder per Mail verschickte PDF-Dokumente sind dann nicht mehr gültig.

Unser Tipp:

>> Stimm Dich mit deinem Steuerberater über Deine Anforderungen für den E-Rechnungsempfang und die E-Rechnungsstellung ab.

>> Logg Dich auf „MeinPortal“ ein oder registriere Dich neu, um die Anwendung „Dokumente“ in der Anwendung MeinAcker nutzen zu können.

Kannst du diese Fragen mit Ja beantworten:

  • Kannst du ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD ab 2.X) empfangen?
  • Kannst du E-Rechnungen lesbar machen (Visualisierung)?
  • Kannst du E-Rechnungen ordnungsgemäß (GoBD-konform) archivieren?

Wenn nicht, dann wende Dich an uns!

Dein Ansprechpartner bei uns im Büro:

Sabine Hartmann Tel 0831 / 960 661-14 sabine.hartmann@mr-oa.de

Checklisten zum Download

E-Rechnungspflicht: So machst Du Deinen Hof rechtssicher

So übermittelst Du Deine E-Rechnung zum Steuerberater

 

Auffrischungskurs Klauenpflege

Auffrischungskurs Klauenpflege

Ab sofort bieten wir eine neue Dienstleistung an: Einen Schulungstag in der funktionellen Klauenpflege, durchgeführt durch einen geprüften Klauenpfleger auf dem eigenen Betrieb.

Der Termin für den Schulungstag kann komplett flexibel gebucht werden. Es können bis zu vier Personen teilnehmen. Wir gehen gezielt auf eure Wünsche ein und bieten eine betriebsindividuelle Beratung.

Inhalte:

  • Ablauf der funktionellen Klauenpflege
  • Beratung in den Bereichen Dokumentation, Arbeitssicherheit, Werkzeuge
  • Infos zu Vorbeugung und Behandlung der wichtigsten Klauenkrankheiten

Zeitlicher Rahmen:

09:00 bis 15:00 Uhr, Ausschneiden von maximal acht Kühen.

Ablauf:

kurze Einführung, praktische Arbeit, Abschlussbesprechung

Jeder Teilnehmer erhält zusätzlich eine Messlehre, eine Sonde, eine Dokumentationshilfe sowie Infomaterial zum Nachlesen, außerdem ein Schulungszertifikat.

Kosten für das Gesamtpaket, inkl. Anfahrt und Lehrmaterial:

280 €, d.h. bei vier Teilnehmern pro Person 70 €

Wichtig: Bitte Sicherheitskleidung und auf Wunsch eigenes Werkzeug mitbringen. Klauenpflegestand muss vorhanden sein. Kein Ausschneiden von Tierarztfällen!

Meldet Euch in unserer Geschäftsstelle.Tel.:0831 960 661 17