Unsere Öffnungszeiten Weihnachten/Silvester 2025/26

Unsere Öffnungszeiten Weihnachten/Silvester 2025/26

  • Mo 22. + Di 23.12. 8 - 12 Uhr und 13 - 16:30 Uhr
  • Mi 24.12.25 geschlossen
  • Mo 29. + Di 30.12. 8 - 12 Uhr und 13 - 16:30 Uhr
  • Mi 31.12. - Di 06.01.26 geschlossen

Ab dem 7. Januar 2026 gelten die gewohnten Öffnungszeiten

In dringenden Fällen erreicht Ihr uns über das Notfall-Handy.

eicht Ihr uns über das Notfall-Handy.

Unser Rundschreiben Ausgabe 05/2025

Unser Rundschreiben Ausgabe 05/2025

Unser Rundschreiben Ausgabe 05/2025 jetzt lesen

Unsere Themen:

  • Weihnachtsgruß & Weihnachtsspende
  • Rückblick Betriebshelferausflug & Melkroboterschulung
  • Termine Pflanzenschutz-Satzkunde
  • Digitale Dokumentation 2026 Pflicht
  • ErsteHilfe Kurs für Baumpfleger & Forstarbeiter
  • Arbeitsschutz 2026 - Zuschüsse für Präventionsprodukte
  • Düngebedarfsermittlung - Wir unterstützen Euch
  • Umstieg auf "MeinAcker" Düngebedarfsermittlung
  • "MeinAcker" Online-Kurse 
  • Layer-Einkaufsvorteil für Mitglieder
  • Neue Mitarbeiterin im Bereich LandEnergie: Sandra King 
  • Elektroprüfung
  • LKW-Pflichtmodule - Fahrschule Keller, Wiggensbach
  • Die Wechselrichter-Werkstatt: Christian Briechle
  • Fristen, Öffnungszeiten 2025/26, Änderungsmitteilungen
  • Bestellschein Schick Mineralöle - Preise bis 30.04.26

Ältere Rundschreiben könnt Ihr gerne in der Geschäftsstelle anfordern.

Ansprechpartner bei uns im Büro:

Sabine Hartmann Tel 0831 / 960 661-14 sabine.hartmann@mr-oa.de

Sandra King - Neue Mitarbeiterin beim MR Obeallgäu

Sandra King - Neue Mitarbeiterin beim MR Obeallgäu

Liebe Mitglieder, wir freuen uns, euch mitzuteilen, dass unser Team im Bereich LandEnergie
seit 01. November 2025 Verstärkung bekommen hat:

Sandra King ist neu bei uns im Maschinenring Oberallgäu und betreut gemeinsam mit Elmar Hiemer künftig alle LandEnergie-Kunden.

Der ein oder andere wird Sandra King vielleicht noch kennen – sie war bereits vor einigen Jahren bei uns tätig. Wir freuen uns sehr, sie wieder im MR-Team zu haben!

Sandra King ist für Euch erreichbar immer Donnerstags von 8-12 Uhr - landenergie@mr-oa.de

Wir unterstützen das Kinderhospiz St. Nikolaus mit Weihnachtsspende

Wir unterstützen das Kinderhospiz St. Nikolaus mit Weihnachtsspende

Mit unserer Weihnachtsspende in Höhe von 700 Euro unterstützen wir – die Maschinenringe Oberallgäu und Allgäu-Bodensee (Lindau) – das Kinderhospiz St. Nikolaus in Bad Grönenbach.


Unser Geschäftsführer Peter Hiemer überreichte den symbolischen Spendenscheck an Holger Mock vom Kinderhospiz.
„Uns ist es wichtig, Einrichtungen in unserer Region zu unterstützen, die Familien in besonders schweren Lebenssituationen begleiten“, erklärt Peter Hiemer. „Das Kinderhospiz St. Nikolaus leistet hier eine unglaublich wertvolle Arbeit, die wir sehr gerne fördern.“

Das Kinderhospiz begleitet seit 2007 Familien mit unheilbar und lebensverkürzend erkrankten Kindern während der gesamten Krankheits-, Sterbe- und Trauerphase. Eltern und Geschwister werden dort mit aufgenommen – ein wichtiger Teil der Kinderhospizarbeit, der nicht durch Krankenkassen finanziert wird und deshalb vollständig auf Spenden angewiesen ist.

Bei unserem Besuch in Bad Grönenbach waren wir tief beeindruckt von der Herzlichkeit, Offenheit und dem großen Engagement des Teams.
„Es ist gut zu wissen, dass unsere Spende dort ankommt, wo sie dringend gebraucht wird“, so Peter Hiemer.

Mehr über die Arbeit des Kinderhospizes St. Nikolaus erfahrt ihr unter www.kinderhospiz-nikolaus.de

Das Kinderhospiz lädt herzlich zum Tag der offenen Tür am Sonntag, 23. November 2025, von 10 bis 17 Uhr ein. Neben Führungen durch das Haus erwartet die Gäste ein buntes Programm mit Nikolaus-Café, Holzofen-Dinnede, Glühwein, Budenzauber und Bastelaktionen im Werkstatt-Raum

Foto: Spendenübergabe an das Kinderhospiz St. Nikolaus in Bad Grönenbach: Von links: Holger Mock (Kinderhospiz St. Nikolaus) und Peter Hiemer (Geschäftsführer Maschinenring Oberallgäu).

Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung unwirksam

Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung unwirksam

Bundesverwaltungsgericht erklärt Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) für unwirksam

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. Oktober 2025 entschieden, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist.
Damit sind die „roten“ und „gelben“ Gebiete ab sofort aufgehoben. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch weiterhin in Kraft – für alle Flächen gelten nun wieder die allgemeinen bundesweiten Regelungen.

Wesentliche Folgen für landwirtschaftliche Betriebe

  • Die zusätzlichen Auflagen in den roten und gelben Gebieten entfallen ab sofort.

  • Die 20 %-Reduzierung des Stickstoffdüngebedarfs sowie regionale Sperrfristen und Einschränkungen gelten nicht mehr.

  • Die Grenze von 170 kg Gesamt-N/ha und Jahr gilt weiterhin – jedoch betriebsbezogen (nicht mehr schlagbezogen).

  • Für Betriebe, die bisher von Erleichterungen nach der AVDüV profitierten (z. B. bei Aufzeichnungspflichten oder Lagerkapazitäten), enden diese spätestens zum 31. Dezember 2025.

  • Ab dem 01. Januar 2026 gelten die allgemeinen Vorgaben der DüV.

Wichtiger Hinweis

Trotz des Urteils bleiben alle Betriebe angehalten, zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser weiterhin verantwortungsvoll mit Nährstoffen umzugehen. Die Ziele der Nitratrichtlinie und Wasserrahmenrichtlinie gelten unabhängig von der Entscheidung fort.

Weitere Informationen stehen auf der Website der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL):
LfL – Aktuelle Informationen zur Düngeverordnung

Aktuelle Winterdiesel & Heizölpreise – KW 50

Aktuelle Winterdiesel & Heizölpreise – KW 50

Diesel- u. Heizölbestellung über den Jahreswechsel

Eure letzte Bestellmöglichkeit in diesem Jahr ist Montag, 15. Dezember 2025.
Ab Mittwoch, 07. Januar 2026, sind wir wie gewohnt für Eure Bestellungen wieder da.

 

Winterdiesel B7 bis -20°C 122,10 EUR netto | 145,30 EUR brutto (BayWa) Vorwoche: 148,04 EUR brutto

Winterdiesel B0 bis -28°C 128,90 EUR netto | 153,39 EUR brutto (Bader) Vorwoche: 153,75 EUR brutto

Heizöl: 73,30 EUR netto | 87,23 EUR brutto (Bader) Vorwoche: 89,49 EUR brutto

Jetzt für nächste Woche bestellen: Am einfachsten und rund um die Uhr über die MR Diesel-App.
Erhältlich im Google Play Store und im App Store

Bestellungen sind immer bis Montag, 11 Uhr möglich.
Danach erhält der günstigste Anbieter den Zuschlag.

Sperrfrist für Grünland wieder verschoben

Sperrfrist für Grünland wieder verschoben

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Augsburg hat auf Antrag des Bayerischen Bauernverbands (BBV) Oberallgäu erneut eine Ausnahmegenehmigung zur Verschiebung der Sperrfrist erteilt.

Damit gilt im Landkreis Oberallgäu sowie in der Stadt Kempten für das Jahr 2025/2026 folgende Regelung:

Gülle und flüssige organische Düngemittel:
Sperrfrist vom 29. November 2025 bis einschließlich 28. Februar 2026

Festmist:
Sperrfrist vom 1. Dezember 2025 bis einschließlich 15. Januar 2026

Während dieser Zeit ist das Ausbringen von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff nicht zulässig.

Die Verschiebung der Sperrfrist soll Landwirtinnen und Landwirten im Oberallgäu eine flexiblere Bewirtschaftung des Grünlands ermöglichen – insbesondere bei spätem Vegetationsende im Herbst.

Weitere Informationen und bundesweite Regelungen zu Sperrfristen stehen auf der Website der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) unter: www.lfl.bayern.de/sperrfristen

Pflanzenschutz digital: Pflicht ab 2026

Pflanzenschutz digital: Pflicht ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 wird die digitale Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. 
Grundlage ist die EU-Verordnung 2023/564. Sie gilt für alle Betriebsformen – ob konventionell oder ökologisch wirtschaftend. 

Was muss dokumentiert werden? 
Eine vollständige, maschinenlesbare Aufzeichnung jeder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. 
Innerhalb von 30 Tagen nach Anwendung: 

  • Datum der Anwendung
  • Kultur und BBCH-Stadium
  • Eingesetzte Mittel inkl. Zulassungsnummer
  • Aufwandmenge und behandelte Fläche
  • Name des Anwenders

Die MeinAcker "Schlagkartei" kann

  • Schlagbezogenes Dokumentieren der Arbeitsmaßnahmen
  • Bei der Aufgabendokumentation werden Düngemittel und Pflanzenschutzmittel erfasst. Auswertungen (wie z. B. die Düngebedarfsermittlung) werden automatisch aus den erfassten Aufgaben generiert.

MeinAcker ist intuitiv bedienbar, speziell auf die Anforderungen in der Landwirtschaft abgestimmt und wird direkt von deinem örtlichen Maschinenring betreut. So bekommst du nicht nur eine leistungsfähige Software, sondern auch persönliche Unterstützung, wenn du sie brauchst.

Jetzt informieren und vorbereitet sein. 
Mit MeinAcker kannst du die neue Dokumentationspflicht entspannt angehen. Wir helfen dir beim Einstieg und zeigen dir, wie du die digitale Pflanzenschutzdokumentation ganz einfach umsetzt

Deine Ansprechpartner bei uns im Büro:
Franziska Rothärmel Tel 0831 / 960 661-12 franziska.rothaermel@mr-oa.de
Nina Dreher Tel 0831 / 960 661-17 nina.dreher@mr-oa.de

TÜV-Süd erhöht die Preise ab 01.11.25 für die Elektroprüfung

TÜV-Süd erhöht die Preise ab 01.11.25 für die Elektroprüfung

Ab 1. November 2025 gelten beim TÜV SÜD neue Preise für die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben.


Nach den Vorgaben der SVLFG und der Brandversicherer müssen alle ortsfesten elektrischen Anlagen mindestens alle 4 Jahre durch eine zugelassene Elektrofachkraft geprüft werden. Auch ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – wie Verlängerungskabel, Maschinen oder Geräte – sind in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren.

Durch die Kooperation zwischen dem Maschinenring Oberallgäu und TÜV SÜD profitieren Mitglieder von einem unkomplizierten Ablauf und Sonderkonditionen. 

Tipp: Wer sich noch bis 31. Oktober 2025 anmeldet, bekommt die Prüfung zum alten, günstigeren Preis!

Anmeldeformular bis 31.10.25

Anmeldeformular ab 01.11.25

Ausdrucken, ausfüllen und per Mail an info@mr-oa.de

 

Dein Ansprechpartner bei uns im Büro:

Elmar Hiemer Tel 0831 / 960 661-24 elmar.hiemer@mr-oa.de

 

Betriebshilfeeinsätze auch in Privathaushalten möglich

Betriebshilfeeinsätze auch in Privathaushalten möglich

Wusstest du, dass unsere Helferinnen nicht nur auf landwirtschaftlichen Betrieben im Einsatz sind – sondern auch in privaten Haushalten?


Ob nach einer Geburt, während eines Krankenhausaufenthalts oder bei Krankheit: Wir unterstützen Familien im Alltag – mit Herz, Verstand und erfahrenen Fachkräften. Unsere Hauswirtschafterinnen übernehmen Kinderbetreuung, Kochen, Putzen und vieles mehr – damit zuhause alles weiterläuft.

Flyer zum Ausdrucken, abspeichern & weitersagen!

Deine Ansprechpartner bei uns im Büro:

Cordula Epp Tel 0831 / 960 661-13 cordula.epp@mr-oa.de

Franziska Rothärmel Tel 0831 / 960 661-12 franziska.rothaermel@mr-oa.de

Nina Dreher Tel 0831 / 960 661-17 nina.dreher@mr-oa.de

Achtung Baustelle - Hinweis für Besucher

Achtung Baustelle - Hinweis für Besucher

Eingeschränkte Erreichbarkeit 

Der Zugang zu unseren Büroräumen im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten ist derzeit aufgrund von Bauarbeiten nur eingeschränkt möglich.

Der Weg führt aktuell durch mehrere provisorisch mit Folien geschützte Durchgänge, die insbesondere für Personen mit Gehhilfen oder eingeschränkter Mobilität ein Sicherheitsrisiko darstellen können.

Besucher mit Gehbeeinträchtigung werden gebeten, uns bei ihrer Ankunft telefonisch zu kontaktieren.

Wir holen Euch gerne an der Pforte des AELF ab und begleiten Euch sicher zu unseren Räumen.

Personen ohne Mobiltelefon können sich an die Zentrale des AELF wenden; von dort werden wir verständigt und kommen Euch entgegen.

Parken direkt vor dem Haus ist nicht möglich. Für Besucher stehen zwei Kurzzeitparkplätze in der Bodmannstraße 46 zur Verfügung.

Wir bitten euch, das bei euren Terminen unbedingt einzuplanen. 

Danke für euer Verständnis!

Infos zum Ausdrucken

NEU: Kostenfreie Beratung und Mediation über die SVLFG möglich

NEU: Kostenfreie Beratung und Mediation über die SVLFG möglich

Hilfe bei wirtschaftlichen, sozialen oder familiären Herausforderungen

Dank einer neuen Kooperation zwischen KBM und der SVLFG können Mitglieder bei gesundheitlichen Belastungen wie Stress, Erschöpfung oder familiären Konflikten bis zu 10 Stunden kostenfreie sozioökonomische Beratung oder Mediation erhalten z. B. bei Hofnachfolge, finanziellen Sorgen oder Konflikten im Betrieb.

Ziel der Maßnahme

  • Reduktion von außergewöhnlichen Belastungen und damit eine Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands.
  • Förderung eines gesünderen Lebensstils
  • Förderung von resilienzfördernden Faktoren (tragfähige Beziehungen, solide Strukturen, Sicherheit/Zuversicht hinsichtlich Zukunft)
  • Förderung von gesunden Arbeitsstrukturen für zukunftsfähige Betriebe Erhalt der Arbeitsfähigkeit bis zur Regelberentung


Interesse?
Dann meldet Euch bei uns für weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung.

Dein Ansprechpartner bei uns im Büro:

Cordula Epp Tel 0831 / 960 661-13 cordula.epp@mr-oa.de

Nebenjobs in der Landwirtschaft – Wir suchen Dich!

Nebenjobs in der Landwirtschaft – Wir suchen Dich!

Raum Kempten – 3 Betriebe suchen Unterstützung (Minijob-Basis bzw. 70-Tage-Regelung)

  • Melker – Du melkst an Di., Mi., Do. oder am Wochenende.
  • Mitarbeiter für Außenarbeiten – Du unterstützt vor allem bei Arbeiten rund um Hof und Felder. Die Wochentage kannst Du flexibel mit dem Betrieb abstimmen.
  • Mitarbeiter für leichte landwirtschaftliche Tätigkeiten – Du hilfst im Grünland zwischen Februar und Oktober (hauptsächlich im Sommer). Auch möglich nach der 70-Tage-Regelung

Raum Oy-Mittelberg – 1 Betrieb sucht Unterstützung (Minijob-Basis)

  • Stallarbeiten ohne Melken, überwiegend im Außenbereich ca. 10 Stunden pro Woche, Wochentage flexibel

Das solltest Du mitbringen:

- Freude an der Arbeit im Freien und mit Tieren
- Zuverlässigkeit und Teamgeist
- Gerne auch als Quereinsteiger – Du wirst gut eingearbeitet

Interesse? Dann melde dich bei uns – unkompliziert per E-Mail an: info@mr-oa.de

Bitte teile uns in deiner Nachricht kurz mit:

  • Deinen Namen

  • Deinen Wohnort

  • Deine Mobilnummer

  • Was du aktuell beruflich machst

  • Ob du bereits Erfahrung mit Stallarbeit oder in der Landwirtschaft hast

Wir stellen den Kontakt zum jeweiligen Betrieb her – und melden uns zeitnah bei dir!

Dein Ansprechpartner bei uns im Büro:

Cordula Epp Tel 0831 / 960 661-13 cordula.epp@mr-oa.de

Agrardiesel-Rückerstattung zum 1. Januar 2026 wieder in voller Höhe

Agrardiesel-Rückerstattung zum 1. Januar 2026 wieder in voller Höhe

Ab dem 1. Januar 2026 wird die volle Agrardiesel-Rückerstattung in Höhe von 21,48 Cent pro Liter wieder eingeführt.
Das bedeutet: mehr Planbarkeit, finanzielle Entlastung und ein klares Signal der Wertschätzung für die Landwirtschaft.

Die Entscheidung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe und sorgt für dringend benötigte Verlässlichkeit in der Agrarpolitik.

Alle Details zur Rückerstattung und die offizielle Stellungnahme von Landwirtschaftsministerin Kaniber finden Sie hier:
Zur Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung

Agrardieselrückvergütung beantragen - Die Rückerstattung lohnt sich – aber beachte: die Sätze unterscheiden sich je nach Zeitraum.

Für 2024 gilt:

  •  bis 29. Februar 2024 → 21,48 ct/l
  •  ab 1. März bis 31. Dezember 2024 → 12,88 ct/l

Antragsstelllung übers Zollportal - bis zum 31.12.2025 möglich
Wir unterstützen euch selbstverständlich beim Antrag – einfach bei uns melden!

Dein Ansprechpartner bei uns im Büro:
Cordula Epp Tel 0831 / 960 661-13 cordula.epp@mr-oa.de

Schlepperübergabe an neue Maschinengemeinschaft

Schlepperübergabe an neue Maschinengemeinschaft

Am 16. Mai 2025 wurde an der Geschäftsstelle des Maschinenrings Oberallgäu in Kempten ein neuer John Deere 6R 130 an zwei Landwirte aus Missen übergeben. Der Schlepper wurde von Jan Kisselbach (Streicher Landtechnik) offiziell an Klaus Siegel überreicht, der ihn gemeinsam mit einem Berufskollegen im Rahmen einer kleinen Maschinengemeinschaft nutzen wird.

Der Maschinenring Oberallgäu hat die Gründung dieser Gemeinschaft begleitet und unterstützt das Modell, um Ressourcen zu bündeln, Kosten zu senken und moderne Technik wirtschaftlich einzusetzen. Der John Deere 6R 130 mit 130 PS, stufenlosem AutoPowr™-Getriebe und Frontladerausstattung ist ideal für vielseitige Einsatzbereiche im Grünland und auf dem Acker.

Unsere Dienstleister im Ringgebiet - Erntesaison 2025!
Diesel-Sammelbestellung leicht gemacht – jetzt auch per App!

Diesel-Sammelbestellung leicht gemacht – jetzt auch per App!

Als Mitglied des Maschinenrings Oberallgäu könnt Ihr weiterhin ganz einfach Diesel bei uns bestellen:
Montag immer bis 11 Uhr per Telefon, Fax, E-Mail – oder jetzt ganz bequem über die MR-App!

✅ Schnell
✅ Einfach
✅ Jederzeit mobil

Gerade die Bestellung per App spart Zeit und läuft super unkompliziert – probiert es aus!

Download im GooglePlay Store oder im App Store möglich!

Alle Infos zur App und zur Installation findet Ihr hier

Aktuelle Infos zur Stromsteuer-Rückerstattung 2024

Aktuelle Infos zur Stromsteuer-Rückerstattung 2024

Hinweis für Betriebe mit hohem Stromverbrauch

Für die Jahre 2024 und 2025 gibt es eine befristete Möglichkeit zur erhöhten Rückerstattung der Stromsteuer: Der Erstattungsbetrag wurde auf 2,0 Ct/kWh angehoben (statt bisher 0,513 Ct/kWh).

Voraussetzungen:

  • Gültig ab einem Jahresverbrauch von 12.500 kWh
  • Nur für betriebsgenutzten Strom – privat genutzte Anteile (z. B.  eigener Haushalt, Altenteilerwohnung, Lehrlingswohnung, E-Auto) müssen abgezogen werden

Beispielrechnung: Ab wann lohnt sich die Rückerstattung?

Der Jahresstromverbrauch eines Betriebes liegt bei 35.000 kWh.
Davon muss ein Selbstbehalt von 250 EUR (entspricht 12500 kWh) abgezogen werden.
Die Entlastungsmenge beträgt in diesem Fall 22.500 kWh (35.000 kWh – 12.500 kWh)
und ergibt einen vorläufigen Entlastungsbetrag von 450 EUR. 

Hiervon muss der privat genutzte Strom des Betriebes (eigener Haushalt,
Altenteiler-/ Lehrlingswohnung, E-Auto) in Abzug gebracht werden.
Dies wird entweder durch Zähler oder durch vorgegebene Pauschalen ermittelt.

Diese Summe multipliziert mit 0,02 €/kWh ergibt dann den Rückerstattungsbetrag.

 

Achtung: Der Antrag kann nur online über das Zollportal www.zoll.de mit dem Elsterzertifikat für die Agrardieselentlastung mit dem Formular 1453 gestellt werden. 

Dein Ansprechpartner bei uns im Büro:

Cordula Epp Tel 0831 / 960 661-13 cordula.epp@mr-oa.de

Betriebsinhaberwechsel melden (z. B. Verpachtung, Hofübergabe)

Betriebsinhaberwechsel melden (z. B. Verpachtung, Hofübergabe)

Betriebsinhaberwechsel melden (z. B. Verpachtung, Hofübergabe) oder Änderung der Bankverbindung ganzjährig möglich

Formulare (Beitrittserklärung, SEPA-Mandat) zur Änderungsmitteilung gibt´s hier

So könnt Ihr Eure Änderung bei uns melden:

Ansprechpartner bei uns im Büro:

Cordula Epp Tel 0831 / 960 661-13 cordula.epp@mr-oa.de

 

Weidepflicht für Biobetriebe ab 2025

Weidepflicht für Biobetriebe ab 2025

Ab 1. Januar 2025 müssen Biobetriebe ihren Raufutterfressern Weidezugang gewähren. Laufhöfe oder Ausläufe reichen nicht mehr aus, um die Vorgabe zu erfüllen. Die EU-Richtlinie reagiert damit auf die gestiegenen Anforderungen der Gesellschaft hinsichtlich des Tierwohls und setzt einige Ökolandwirte unter Druck.
 
FAQ Weide
Pressemitteilung des StMELF zur Weidepflicht
Pressemitteilung des StMELF zu Härtefalllösungen
Maßnahmen zur Förderung der Weidehaltung in Bayern

Auffrischungskurs Klauenpflege - Termine nach Vereinbarung

Auffrischungskurs Klauenpflege - Termine nach Vereinbarung

Ab sofort bieten wir eine neue Dienstleistung an: Einen Schulungstag in der funktionellen Klauenpflege, durchgeführt durch einen geprüften Klauenpfleger auf dem eigenen Betrieb.

Der Termin für den Schulungstag kann komplett flexibel gebucht werden. Es können bis zu vier Personen teilnehmen. Wir gehen gezielt auf eure Wünsche ein und bieten eine betriebsindividuelle Beratung.

Inhalte:

  • Ablauf der funktionellen Klauenpflege
  • Beratung in den Bereichen Dokumentation, Arbeitssicherheit, Werkzeuge
  • Infos zu Vorbeugung und Behandlung der wichtigsten Klauenkrankheiten

Zeitlicher Rahmen:

09:00 bis 15:00 Uhr, Ausschneiden von maximal acht Kühen.

Ablauf:

kurze Einführung, praktische Arbeit, Abschlussbesprechung

Jeder Teilnehmer erhält zusätzlich eine Messlehre, eine Sonde, eine Dokumentationshilfe sowie Infomaterial zum Nachlesen, außerdem ein Schulungszertifikat.

Kosten für das Gesamtpaket, inkl. Anfahrt und Lehrmaterial:

280 €, d.h. bei vier Teilnehmern pro Person 70 €

Wichtig: Bitte Sicherheitskleidung und auf Wunsch eigenes Werkzeug mitbringen.
Klauenpflegestand muss vorhanden sein. Kein Ausschneiden von Tierarztfällen!

Ansprechpartner bei uns im Büro:

Nina Dreher Tel 0831 / 960 661-17 nina.dreher@mr-oa.de