Aktuelle Diesel- & Heizölpreise – KW 19

Aktuelle Diesel- & Heizölpreise – KW 19

Diesel: 116,80 EUR netto | 138,99 EUR brutto (Schindele)   Vorwoche: 144,47 EUR brutto
Heizöl: 72,90 EUR netto | 86,75 EUR brutto (BayWa)   Vorwoche: 90,80 EUR brutto

Jetzt für nächste Woche bestellen: Am einfachsten und rund um die Uhr über die MR Diesel-App.
Erhältlich im Google Play Store und im App Store

Bestellungen sind immer bis Montag, 11 Uhr möglich.
Danach erhält der günstigste Anbieter den Zuschlag.

Mindesthaltezeitraum für GAP-Tierprämien

Mindesthaltezeitraum für GAP-Tierprämien

Vom 15. Mai bis zum 15. August dauert der Mindesthaltungszeitraum für Mutterkühe, Schafe und Ziegen, wenn für diese im Agrarantrag eine gekoppelte Tierprämie beantragt wurde.

Wir suchen: MITARBEITER AGRAR & TECHNIK (m/w/d)

Wir suchen: MITARBEITER AGRAR & TECHNIK (m/w/d)

MENSCHEN ODER TECHNIK? Warum nicht beides?

Wir Maschinenringe als starke landwirtschaftliche Mitgliederorganisation, in der Landwirte sich gegenseitig unterstützen, sind erster Beratungspartner für alle Fragen der Betriebsorganisation und Arbeitserledigung. Wir stellen für unsere Mitgliedsbetriebe unterschiedliche Personal- und Techniklösungen zur Verfügung und sind dadurch unverzichtbarer Partner für die laufenden betrieblichen Abläufe genauso wie für Notfälle. Der Maschinenring Oberallgäu e.V. ist Ansprechpartner für 1.800 landwirtschaftliche Mitgliedsbetriebe in der Region.

 

Für unsere Geschäftsstelle suchen wir ab sofort

MITARBEITER AGRAR & TECHNIK (m/w/d)

in Vollzeit

IHRE AUFGABEN:

  • Beratung und Vermittlung landw. Maschinen und Verfahren sowie Betreuung von Lohnunternehmen und Maschinengemeinschaften
  • Sie begleiten den gesamten Prozess der Auftragsabwicklung von der Auftragsannahme bis zur Abrechnung
  • Sie sind kompetenter Ansprechpartner für die Abwicklung des laufenden Tagesgeschäftes und arbeiten dabei eng mit der Geschäftsführung zusammen (Zuarbeit, Entlastung und Vertretung der e.V.-Geschäftsführung)
  • Je nach Qualifikation und Interesse: Unterstützung in der Abwicklung der Betriebs- und Haushaltshilfe sowie bei der Bearbeitung von Anträgen für unsere Mitglieder (Mehrfachantrag, Düngeplanung, Nährstoffsalden)

UNSERE ANFORDERUNGEN:

  • Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung im Agrar- oder Technikbereich (z.B. Meister, Techniker, Agrarbetriebswirt, Großhandelskaufmann Agrar, Landmaschinenmechaniker)
  • Menschliche Kompetenz im Umgang und ein Gespür für die Bedürfnisse unserer Mitglieder
  • Sie sind flexibel in Ihren Aufgabenbereichen und wissen was unternehmerisches Handeln bedeutet
  • Sie haben ein selbstbewusstes Auftreten und eine hohe Kommunikationskompetenz
  • Sie haben einen sicheren Umgang mit MS Office

UNSER ANGEBOT:

  • Eine facettenreiche Position mit hohen Gestaltungsmöglichkeiten, einer flachen Firmenhierarchie mit kurzen Entscheidungswegen sowie einer langfristigen Entwicklungsperspektive
  • Lernen Sie von den Besten und werden Sie Teil einer Erfolgsgeschichte inkl. praxisorientierter Einschulung
  • Mehr als einen Beruf und das gute Gefühl, am Ende des Tages in oft schwierige Situation geholfen zu haben
  • Einen krisensicheren Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten in einer zukunftsorientierten landw. Organisation
  • Ein kollegiales Team mit Menschlichkeit, gegenseitiger Unterstützung und innovativen Ideen frei Haus

Wenn Sie das alles begeistert, dann sollten wir uns unbedingt kennenlernen!

 

Hier online bewerben

 

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Diesel-Sammelbestellung leicht gemacht – jetzt auch per App!

Diesel-Sammelbestellung leicht gemacht – jetzt auch per App!

Als Mitglied des Maschinenrings Oberallgäu könnt Ihr weiterhin ganz einfach Diesel bei uns bestellen:
Montag immer bis 11 Uhr per Telefon, Fax, E-Mail – oder jetzt ganz bequem über die MR-App!

✅ Schnell
✅ Einfach
✅ Jederzeit mobil

Gerade die Bestellung per App spart Zeit und läuft super unkompliziert – probiert es aus!

Download im GooglePlay Store oder im App Store möglich!

Alle Infos zur App und zur Installation findet Ihr hier

Brückentag 30. Mai 2025

Brückentag 30. Mai 2025

Wir machen Brückentag!

Am Freitag, den 30. Mai 2025, bleibt unser Büro geschlossen.
Ab Montag, 02. Juni 2025, sind wir wieder wie gewohnt für Euch da.

Wir wünschen Euch ein schönes langes Wochenende!

Unser Rundschreiben Ausgabe 02/2025

Unser Rundschreiben Ausgabe 02/2025

Unser Rundschreiben Ausgabe 02/2025 jetzt lesen

Unsere Themen:

  • AgrarSchau Dietmannsried 24-28.04.25
  • MeinRing-App
  • Agrardieselrückvergütung
  • Dieselbestellung per App
  • Abrechnungsservice jetzt mit Lohnarbeiten-App
  • Dienstleisterkarte 2025
  • Mehrfachantrag 2025, Gülle TS-Gehalt, DÜV-Dokumentation
  • Individuelle MeinAcker-Workshops
  • News & wichtige Termine zum Notieren

Ältere Rundschreiben könnt Ihr gerne in der Geschäftsstelle anfordern.

Ansprechpartner bei uns im Büro:

Sabine Hartmann Tel 0831 / 960 661-14 sabine.hartmann@mr-oa.de

Aktuelle Infos zur Stromsteuer-Rückerstattung 2024

Aktuelle Infos zur Stromsteuer-Rückerstattung 2024

Hinweis für Betriebe mit hohem Stromverbrauch

Für die Jahre 2024 und 2025 gibt es eine befristete Möglichkeit zur erhöhten Rückerstattung der Stromsteuer: Der Erstattungsbetrag wurde auf 2,0 Ct/kWh angehoben (statt bisher 0,513 Ct/kWh).

Voraussetzungen:

  • Gültig ab einem Jahresverbrauch von 12.500 kWh
  • Nur für betriebsgenutzten Strom – privat genutzte Anteile (z. B.  eigener Haushalt, Altenteilerwohnung, Lehrlingswohnung, E-Auto) müssen abgezogen werden

Beispielrechnung: Ab wann lohnt sich die Rückerstattung?

Der Jahresstromverbrauch eines Betriebes liegt bei 35.000 kWh.
Davon muss ein Selbstbehalt von 250 EUR (entspricht 12500 kWh) abgezogen werden.
Die Entlastungsmenge beträgt in diesem Fall 22.500 kWh (35.000 kWh – 12.500 kWh)
und ergibt einen vorläufigen Entlastungsbetrag von 450 EUR. 

Hiervon muss der privat genutzte Strom des Betriebes (eigener Haushalt,
Altenteiler-/ Lehrlingswohnung, E-Auto) in Abzug gebracht werden.
Dies wird entweder durch Zähler oder durch vorgegebene Pauschalen ermittelt.

Diese Summe multipliziert mit 0,02 €/kWh ergibt dann den Rückerstattungsbetrag.

 

Achtung: Der Antrag kann nur online über das Zollportal www.zoll.de mit dem Elsterzertifikat für die Agrardieselentlastung mit dem Formular 1453 gestellt werden. 

Dein Ansprechpartner bei uns im Büro:

Cordula Epp Tel 0831 / 960 661-13 cordula.epp@mr-oa.de

Sichert euch Unterstützung für die Erntesaison 2025!
Berichterstattung - MR Jahreshauptversammlung 2025

Berichterstattung - MR Jahreshauptversammlung 2025

Quelle: Allgäuer Zeitung, Ausgabe vom 01.04.25

Mehrfachantrag 2025 – Wichtige Änderungen und Fristen

Mehrfachantrag 2025 – Wichtige Änderungen und Fristen

Am 24. März 2025 startet die Mehrfachantragstellung für das Antragsjahr 2025. Es gibt einige Erleichterungen bei den GLÖZ-Kriterien sowie Änderungen bei den Ökoregelungen. Diese wurden aufgrund von Forderungen des Bauernverbands zur besseren Praxistauglichkeit beschlossen.

Wichtige Änderungen für 2025:

Streichung der Pflichtbrache: Die bisher verpflichtenden 4 % Brache auf Ackerflächen entfallen vollständig. Gleichzeitig bleibt die Förderfähigkeit bis 2027 erhalten.

Flexiblere Fruchtwechselregelung (GLÖZ 7): Anpassungen sorgen für mehr betriebliche Spielräume.

Bodenbedeckung (GLÖZ 6): Die Begrünungspflicht endet grundsätzlich zum Ende des Antragsjahres. Zuvor war eine längere Bodenbedeckung bis zum 15. November erforderlich.

Änderungen bei den Ökoregelungen (ÖR):

  • Freiwillige Brache (ÖR1a)
  • Altgrasstreifen/-flächen (ÖR 1d)
  • Extensive Dauergrünlandnutzung (bis 1,4 RGV/ha DG, ÖR 4)
  • PSM-Verzicht (ÖR 5): betrifft nun vor allem Sommerungen auf Ackerflächen

Neu: Soziale Konditionalität:

  • Betriebe müssen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz einhalten
  • Kleine Familienbetriebe sind nicht betroffen
  • Landwirtschaftsbetriebe als Arbeitgeber sind betroffen (z. B. Saisonarbeitskräfte, betriebsfremde Mitarbeitende)

WICHTIG: Es gibt keine zusätzlichen Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben!

Fristen für den Mehrfachantrag 2025:

  • Antragsbeginn: 24. März 2025
  • Antragsfrist: 15. Mai 2025
  • Letzte Änderungsmöglichkeit: 30. September 2025
  • Meldung von Flächenänderungen: bis 28. Februar 2025 über iBALIS

Empfehlungen für unsere Mitglieder:

  • Jetzt Termin zur Antragstellung vereinbaren! Wir vom Maschinenring unterstützen euch beim Antrag.
  • Nutzt die Erleichterungen bei den GLÖZ-Kriterien und Ökoregelungen.
  • Bleibt informiert: Weitere Infos gibt es beim Bayerischen Bauernverband.

Ansprechpartner bei uns im Büro:

Franziska Rothärmel Tel 0831 / 960 661-12 franziska.rothaermel@mr-oa.de
Heidi Führer Tel 0831 / 960 661-25 heidifuehrer@mr-oa.de

Betriebsinhaberwechsel melden (z. B. Verpachtung, Hofübergabe)

Betriebsinhaberwechsel melden (z. B. Verpachtung, Hofübergabe)

Betriebsinhaberwechsel melden (z. B. Verpachtung, Hofübergabe) oder Änderung der Bankverbindung ganzjährig möglich

Formulare (Beitrittserklärung, SEPA-Mandat) zur Änderungsmitteilung gibt´s hier

So könnt Ihr Eure Änderung bei uns melden:

Ansprechpartner bei uns im Büro:

Cordula Epp Tel 0831 / 960 661-13 cordula.epp@mr-oa.de

 

Weidepflicht für Biobetriebe ab 2025

Weidepflicht für Biobetriebe ab 2025

Ab 1. Januar 2025 müssen Biobetriebe ihren Raufutterfressern Weidezugang gewähren. Laufhöfe oder Ausläufe reichen nicht mehr aus, um die Vorgabe zu erfüllen. Die EU-Richtlinie reagiert damit auf die gestiegenen Anforderungen der Gesellschaft hinsichtlich des Tierwohls und setzt einige Ökolandwirte unter Druck.
 
FAQ Weide
Pressemitteilung des StMELF zur Weidepflicht
Pressemitteilung des StMELF zu Härtefalllösungen
Maßnahmen zur Förderung der Weidehaltung in Bayern

Neuregelungen für Kleinunternehmer ab 01.01.25

Neuregelungen für Kleinunternehmer ab 01.01.25

Ab 2025 erhöht sich die Grenze für den Gesamtumsatz auf 25.000 Euro (Vorjahr) bzw. 100.000 Euro (laufendes Kalenderjahr)

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es für Kleinunternehmer:innen einige Neuregelungen. Die Änderungen betreffen vor allem die Umsatzgrenzen und sind Teil einer Modernisierungswelle, die Kleinunternehmern mehr Flexibilität und Chancen bieten soll. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass die Spielregeln für die steuerliche Behandlung und Umsatzsteuervoranmeldungen klarer und teilweise strikter werden.

Das ändert sich konkret

Pauschalierungssatz beträgt ab dem 01.01.25 nur noch 7,8%

Pauschalierungssatz beträgt ab dem 01.01.25 nur noch 7,8%

Für pauschalierende Landwirt beträgt der Pauschalierungssatz ab dem 1. Januar 2025 nur noch 7,8 Prozent.

Achtet darauf, den Steuersatz in Euren Rechnungen exakt auszuweisen:

  • Leistungsdatum 06.12.24 bis 31.12.24 von bislang 9,0 auf 8,4 %
  • und ab Leistungsdatum 01.01.25 mit 7,8 %
Auffrischungskurs Klauenpflege - Termine nach Vereinbarung

Auffrischungskurs Klauenpflege - Termine nach Vereinbarung

Ab sofort bieten wir eine neue Dienstleistung an: Einen Schulungstag in der funktionellen Klauenpflege, durchgeführt durch einen geprüften Klauenpfleger auf dem eigenen Betrieb.

Der Termin für den Schulungstag kann komplett flexibel gebucht werden. Es können bis zu vier Personen teilnehmen. Wir gehen gezielt auf eure Wünsche ein und bieten eine betriebsindividuelle Beratung.

Inhalte:

  • Ablauf der funktionellen Klauenpflege
  • Beratung in den Bereichen Dokumentation, Arbeitssicherheit, Werkzeuge
  • Infos zu Vorbeugung und Behandlung der wichtigsten Klauenkrankheiten

Zeitlicher Rahmen:

09:00 bis 15:00 Uhr, Ausschneiden von maximal acht Kühen.

Ablauf:

kurze Einführung, praktische Arbeit, Abschlussbesprechung

Jeder Teilnehmer erhält zusätzlich eine Messlehre, eine Sonde, eine Dokumentationshilfe sowie Infomaterial zum Nachlesen, außerdem ein Schulungszertifikat.

Kosten für das Gesamtpaket, inkl. Anfahrt und Lehrmaterial:

280 €, d.h. bei vier Teilnehmern pro Person 70 €

Wichtig: Bitte Sicherheitskleidung und auf Wunsch eigenes Werkzeug mitbringen.
Klauenpflegestand muss vorhanden sein. Kein Ausschneiden von Tierarztfällen!

Ansprechpartner bei uns im Büro:

Nina Dreher Tel 0831 / 960 661-17 nina.dreher@mr-oa.de