Neue Vorgaben für Stoffstrombilanz noch nicht beschlossen

Neue Vorgaben für die Stoffstrombilanz noch nicht beschlossen

ACHTUNG: Bis zur endgültigen Verabschiedung des neuen Düngegesetzes (im Laufe des Jahres 2024) empfehlen wir nur den Betrieben, die auch bisher von der Verordnung betroffen waren, eine Stoffstrombilanz zu erstellen:

 

 

 

https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/iab/bilder/fittosize_600_0_ec3ba02054f0fdc918068f6d2e3ff777_stoffstrombilanz_entscheidungsschema_20210316.png

 

Bei Düngebedarfsermittlung auf Basis des Kalenderjahrs muss die Stoffstrombilanz bis zum 30.06.2024 erstellt werden.

 Erhebungsbogen zur Datenerfassung:

https://www.mr-oa.de/formulare.html

 

 

 

 

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