Neue Vorgaben für Stoffstrombilanz noch nicht beschlossen
Neue Vorgaben für die Stoffstrombilanz noch nicht beschlossen
ACHTUNG: Bis zur endgültigen Verabschiedung des neuen Düngegesetzes (im Laufe des Jahres 2024) empfehlen wir nur den Betrieben, die auch bisher von der Verordnung betroffen waren, eine Stoffstrombilanz zu erstellen:
Bei Düngebedarfsermittlung auf Basis des Kalenderjahrs muss die Stoffstrombilanz bis zum 30.06.2024 erstellt werden.
Erhebungsbogen zur Datenerfassung:
https://www.mr-oa.de/formulare.html