Neues Tierarzneimittelgesetz- Antibiotikaeinsatz seit 01.01.2023

Seit dem 01.01.2023 hat sich das Tierarzneimittelgesetz in Deutschland geändert.

Durch diese Änderung gelten seit 2023 neue gesetzliche Regelungen zum Antibiotika-Einsatz bei Tieren.

Ab 2023 sind Betriebe mit bestimmten Nutztierarten mitteilungspflichtig in der Tierarzneimittel-Datenbank der HI-Tier.

Für rinderhaltende Betriebe sind folgende Nutzungsarten mitteilungspflichtig:

- Milchkühe: mitteilungspflichtig ab 25 Tiere im Halbjahresdurchschnitt

-zugegangene Rinder bis 12 Monate (nicht geboren, sondern zugegangen!) mitteilungspflichtig ab 25 Tiere im Halbjahresdurchschnitt

 

Die Meldung des Antibiotikaeinsatzes erfolgt durch den Tierarzt. Der Tierhalter selber muss sich nur als mitteilungspflichtig registrieren. Diese Meldung muss jeder Tierhalter einmal pro Halbjahr über HI-Tier vornehmen.

 

Auf der Internetseite der Regierung von Schwaben findet ihr eine ausführliche Erklärung:

https://www.regierung.schwaben.bayern.de/mam/ueber_uns/orga_uebersicht/b5/sg54/2023-merkblatt-milchviehbetriebe_rvs_bf.pdf

 

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