Arbeitssicherheit
Landwirtschaftliche Betriebe, die Mitarbeiter kurzfristig, geringfügig, in Teilzeit, in Vollzeit, MiFA oder Lehrlinge angestellt haben, sind zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung der Mitarbeiter verpflichtet. Grundsätzlich muss eine Betreuung der Mitarbeiter durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nachgewiesen werden (sog. Regelbetreuung). Landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als 16 Angestellten können alternativ das Unternehmermodell (LUV-Modell) wählen, wobei der Unternehmer persönlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes verantwortlich ist.
Zusammen mit dem Kuratorium der Bayerischen Maschinenringe e.V. (KBM) bietet Ihnen der Maschinenring Oberallgäue.V. ein Konzept an, das landwirtschaftliche Betriebe, die das Unternehmermodell gewählt haben, bei der Umsetzung der Unternehmerpflichten unterstützt:
Die Betreuung durch den MR hat folgende Vorteile:
- Geringerer Zeitaufwand für landwirtschaftliche Betriebe
- Erstellung der Unterlagen nach den individuellen betrieblichen Gegebenheiten
- Erstellung der Unterlagen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Unterstützung bei der jährlichen Unterweisung
- Aktualisierung der Unterlagen
- Kostengünstige Betreuung
Das Leistungsspektrum umfasst:
- Betriebsrundgang mit Bestandsaufnahme
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und aller weiteren Dokumente
- Organisation und zielgruppenspezifische Durchführung der jährlichen Unterweisung
- Persönlicher Kontakt und Erfahrungsaustausch mit dem MR
Verlieren Sie keine Zeit und schaffen Sie zusammen mit dem MR einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz für Ihre Mitarbeiter.
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Fehlende oder unzureichende Ladungssicherung hat Folgen
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SVLFG-Föderung: Gemeinsam für mehr Arbeitssicherheit
Mit ausgewählten Präventionsprodukten kannst du aktiv zur Verbesserung deiner Arbeitssicherheit und Gesundheit beitragen. Die SVLFG unterstützt dich dabei!
So einfach geht´s:
- Bei der SVLFG Antrag stellen*
- Förderzusage erhalten
- In “MeinPortal” registrieren oder anmelden
- Förderfähiges Produkt zum MR-Preis bestellen
- Rechnung im Versichertenportal “Meine SVLFG” hochladen
*Wichtig: Anträge und später die Rechnungen können ausschliesslich über das Versichertenportal "Meine SVLVG" eingereicht werden. Die SVLFG empfiehlt daher - sofern noch nicht geschehen - sich rechtzeitig im Versichertenportal zu registrieren unter www.svlfg.de/aktuell-online-portal
Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nur solange der Vorrat reicht. Zuschussberechtigt sind nur Unternehmen, die in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind. Je Betrieb ist ein Zuschuss pro Aktion möglich. Die maximale Förderung beträgt generell nicht mehr als 50% des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrags. Gültig bis 31.08.26
Euer Ansprechpartner:
Sabine Hartmann
- MeinAcker Beraterin
- Marketing/Öffentlichkeitsarbeit
- Veranstaltungen
- Homepage
- Einkaufsvorteile
- +49 831 960661-14
- +49 831 960661-49
- +49 174/19 255 32
- sabine.hartmann@mr-oa.de