Arbeitssicherheit

Landwirtschaftliche Betriebe, die Mitarbeiter kurzfristig, geringfügig, in Teilzeit, in Vollzeit, MiFA oder Lehrlinge angestellt haben, sind zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung der Mitarbeiter verpflichtet. Grundsätzlich muss eine Betreuung der Mitarbeiter durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nachgewiesen werden (sog. Regelbetreuung). Landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als 16 Angestellten können alternativ das Unternehmermodell (LUV-Modell) wählen, wobei der Unternehmer persönlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes verantwortlich ist.

Zusammen mit dem Kuratorium der Bayerischen Maschinenringe e.V. (KBM) bietet Ihnen der Maschinenring Oberallgäue.V. ein Konzept an, das landwirtschaftliche Betriebe, die das Unternehmermodell gewählt haben, bei der Umsetzung der Unternehmerpflichten unterstützt:

Die Betreuung durch den MR hat folgende Vorteile:

  • Geringerer Zeitaufwand für landwirtschaftliche Betriebe
  • Erstellung der Unterlagen nach den individuellen betrieblichen Gegebenheiten
  • Erstellung der Unterlagen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei der jährlichen Unterweisung
  • Aktualisierung der Unterlagen
  • Kostengünstige Betreuung

Das Leistungsspektrum umfasst:

  • Betriebsrundgang mit Bestandsaufnahme
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und aller weiteren Dokumente
  • Organisation und zielgruppenspezifische Durchführung der jährlichen Unterweisung
  • Persönlicher Kontakt und Erfahrungsaustausch mit dem MR

Verlieren Sie keine Zeit und schaffen Sie zusammen mit dem MR einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz für Ihre Mitarbeiter.