Sachkunde Pflanzenschutz
Im Pflanzenschutzgesetz ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen.
Der Maschinenring Oberallgäu e.V. organisiert gemeinsam mit dem Bayerischen Bauernverband (BBV)
und dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern e.V. (VLF) anerkannte Fortbildungsveranstaltungen.
Aktuelle Termine bis März 2026: Liste zum Ausdrucken
Anmeldung über unsere Geschäftsstelle: Anmeldeformular
So könnt Ihr Euch bei uns anmelden:
- info@mr-oa.de
- Fax 0831/960 661-49
Wann endet der aktuelle Fortbildungszeitraum?
Die meisten Sachkundigen befinden sich vierten Dreijahreszeitraum, welcher am 31.12.2024 endet. Ob das auch für Sie zutrifft, können Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises entnehmen. Dort ist der Beginn des ersten Fortbildungszeitraums vermerkt. Bei Altsachkundigen ist dies der 01.01.2013.
Achtung: Sollten Sie altsachkundig sein und im aktuellen Zeitraum (2022-2024) noch keine Fortbildung besucht haben, muss dies noch bis Ende dieses Jahres erfolgen, um sachkundig zu bleiben!
Für Personen, die ihre Sachkunde erst nach dem 14.02.2012 erworben haben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises.
Pflanzenschutz digital: Pflicht ab 2026 - Jetzt informieren und vorbereitet sein.
Mit MeinAcker kannst du die neue Dokumentationspflicht entspannt angehen. Wir helfen dir beim Einstieg und zeigen dir, wie du die digitale Pflanzenschutzdokumentation ganz einfach umsetzt
So einfach legst du eine Pflanzenschutzmaßnahme in der Schlagkartei-App an: Video
So einfach legst du eine Gülledokumentation in der Schlagkartei-App an: Video
So einfach legst du eine Gülleausbringung in der Lohnarbeiten-App an: Video
Euer Ansprechpartner:
Franziska Rothärmel
- Vermittlung soz. u. wirtsch. Betriebshilfe
- Abrechnung Betriebhilfe
- Düngeverordnung
- Mehrfachantrag
- +49 831 960 661-12
- +49 831 960 661-49
- franziska.rothaermel@mr-oa.de
Freier Tag: Mittwoch