Sachkunde Pflanzenschutz

 

Im Pflanzenschutzgesetz ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen.

Der Maschinenring Oberallgäu e.V. organisiert gemeinsam mit dem Bayerischen Bauernverband (BBV)
und dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern e.V. (VLF) anerkannte Fortbildungsveranstaltungen.

Aktuelle Termine Dezember 2024 bis März 2025: Liste zum Ausdrucken

Anmeldung über unsere Geschäftsstelle: Anmeldeformular

So könnt Ihr Euch bei uns anmelden:

Wann endet der aktuelle Fortbildungszeitraum?

Die meisten Sachkundigen befinden sich vierten Dreijahreszeitraum, welcher am 31.12.2024 endet. Ob das auch für Sie zutrifft, können Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises entnehmen. Dort ist der Beginn des ersten Fortbildungszeitraums vermerkt. Bei Altsachkundigen ist dies der 01.01.2013.

Achtung: Sollten Sie altsachkundig sein und im aktuellen Zeitraum (2022-2024) noch keine Fortbildung besucht haben, muss dies noch bis Ende dieses Jahres erfolgen, um sachkundig zu bleiben!

Für Personen, die ihre Sachkunde erst nach dem 14.02.2012 erworben haben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises.

Ihr Ansprechpartner:

Markus Heinz

Franziska Rothärmel

  • Vermittlung soz. u. wirtsch. Betriebshilfe
  • Abrechnung Betriebhilfe
  • Düngeverordnung
  • Mehrfachantrag

Freier Tag: Mittwoch