Sachkunde Pflanzenschutz
aktueller Fortbildungszeitraum 2022 - 2024

Im Pflanzenschutzgesetz ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen.
Für alle, die vor dem 14. Februar 2012 bereits sachkundig waren, wurde im Gesetz festgelegt, dass der erste Dreijahreszeitraum bereits am 1. Januar 2013 beginnt. Er endet damit am 31. Dezember 2015.
Für alle, die die Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012 erworben haben bzw. erwerben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises.
Der Maschinenring Oberallgäu e.V. organisiert gemeinsam mit dem Bayerischen Bauernverband und dem VLF anerkannte Fortbildungsveranstaltung.
Weitere Informationen finden sie auf dem Anmeldeformular.
Ihr Ansprechpartner:

Markus Heinz
- Vermittlung soz. u. wirtsch. Betriebshilfe
- Abrechnung Betriebhilfe
- Düngeverordnung
- Mehrfachantrag
- +49 831 960 661-12
- +49 831 960 661-49
- markus.heinz@mr-oa.de
Freitags nicht im Hause