Agrardiesel
Informationen zum Agrardieselantrag

Der Antrag auf Agrardieselverbilligung wird vom Zollamt nicht mehr verschickt. Die Vordrucke können Sie sich hier herunterladen oder auf der Internetseite vom Zoll.
Für Mitglieder ohne Internetanschluss halten wir selbstverständlich ausgedruckte Anträge in der Geschäftsstelle bereit.
Wer eine Dieselbescheinigung für Lohnarbeiten benötigt, soll sich bei uns melden, wir senden Ihnen diese dann zu. Voraussetzung ist, die Leistung wurde von uns abgerechnet.
Die Änderungen des Energiesteuergesetztes bleiben weiterhin bestehen, d. h. es fallen nachwievor der Selbstbehalt von 350 € als auch die Mengenobergrenze von 10.000 Liter weg. Erstattungsbeträge unter 50 € werden weiterhin nicht ausbezahlt.
Als Abgabefrist gilt auch dieses Jahr wieder der 30.09.2019
Für das Verbrauchsjahr 2017 sind folgende Rückerstattungsbeträge zu erwarten:
Dieselkraftstoff: | 21,480 Cent pro Liter |
Biodiesel: | 45,000 Cent pro Liter |
Pflanzenöl: | 45,033 Cent pro Liter |
Sie können den Agrardieselantrag entweder online ausfüllen oder ausdrucken und senden an:
Bayern
Hauptzollamt Landshut
Standort Passau
Arbeitsgebiet Agrardieselvergütung
Postfach 16 32
94006 Passau
Telefon: 0851 85171 - 0
Fax: 0851 85171 - 405
Sämtliche Anträge, Ausfüllhilfen und Standortadressen können Sie sich auch hier herunterladen.
Zum Anzeigen melden Sie sich bitte hier an.
Ihre Ansprechpartnerin:

Cordula Epp
- Vermittlung soz. u. wirtsch. Betriebshilfe
- Mitgliederverwaltung
- Agrardieselantrag
- +49 831 960661-13
- +49 831 960661-49
- cordula.epp@mr-oa.de