Düngeverordnung
Düngebedarfsermittlung für Stickstoff (N) und Phosphat (P)
Wir helfen unseren Mitgliedern gerne dabei, die Vorgaben der DüV umzusetzen. Im Prinzip muss bei jedem Betrieb zuerst geklärt werden, welche Regelungen für ihn gelten.
Die Lagerraumberechnung ist für alle Betriebe Pflicht, hier wird auch die Grenze von max. 170kgN/ha aus organischem Dünger errechnet.
Ab 01.01.2026 muss die Düngebedarfsermittlung (DBE) für N und P von allen Betrieben mit folgenden Voraussetzungen erstellt werden:
- mehr als 15 ha LN oder
- mehr als 2 ha Sonderkulturen oder
- mehr als 750 kg N Ausscheidung aus Tierhaltung oder
- Aufnahme von Wirtschaftsdünger / Gärrest
Die DBE muss vor der ersten organischen Düngung (spätestens bis 31.03.26) schriftlich vorliegen. Unterm Jahr muss jede Düngung innerhalb von 14 Tagen aufgezeichnet werden.
Gülleausbringung immer sofort dokumentieren
Wir empfehlen, die DÜV-Dokumentation im laufenden Jahr zu erfassen. Das MeinAcker-Paket liefert euch eine zeitsparende und dokumentationssichere Lösung: die digitale Schlagkartei. Damit könnt ihr alle Düngungen direkt - noch auf dem Feld - erfassen und habt im nächsten Jahr die Düngebedarfsermittlung mit wenigen Klicks rechtskonform griffbereit.
Das „MeinAcker-Paket“ kann jederzeit aktiviert werden. Einfach den QR-Code einscannen oder das Maschinenring-Portal unter portal.maschinenring.de aufrufen. Anmelden oder neu registrieren. Anschließend kann man direkt mit dem Herzstück der Anwendung, der „Schlagkartei“, starten.

Auch in diesem Jahr unterstützen wir euch gerne bei der Erfüllung der DüV-Dokumentationspflichten.
Bitte beachtet: Hilfe beim Anlegen der Schlagkartei und der Erstellung der Düngebedarfsermittlung in MeinAcker ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Ihr Ansprechpartner:
Franziska Rothärmel
- Vermittlung soz. u. wirtsch. Betriebshilfe
- Abrechnung Betriebhilfe
- Düngeverordnung
- Mehrfachantrag
- +49 831 960 661-12
- +49 831 960 661-49
- franziska.rothaermel@mr-oa.de
Freier Tag: Mittwoch
Nina Dreher
- Düngeverordnung
- Vermittlung soz. u. wirtschaftl. Betriebshilfe
- Abrechnung Betriebshilfe
- +49 831 960661-17
- +49 831 960661-49
- nina.dreher@mr-oa.de
Nur Vormittags: Mo - Fr