Düngeverordnung

Düngebedarfsermittlung für Stickstoff (N) und Phosphat (P)

Vor der ersten Düngung von Ackerland und Grünland muss der Stickstoff- und Phosphatbedarf des Pflanzenbestands, der auf der Fläche steht /stehen wird, schriftlich ermittelt werden.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft unter:

Gerne sind wir Ihnen bei der Erstellung der erforderlichen Dokumente behilflich.

Erstellung der Düngebedarfsermittlung vor Ausbringung der ersten Dunggabe

Nährstoffbilanz

Die Nährstoffbilanz, auch Feld-Stall-Bilanz oder Nährstoffvergleich genannt, ist der Vergleich von Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen eines Betriebs.

Nach der Düngeverordnung muss jeder Betriebsinhaber (Ausnahme kleine Betriebe), der wesentliche Nährstoffmengen auf einen Schlag ausbringt, jährlich die Nährstoffbilanz berechnen. Bis spätestens 31. März muss die Nährstoffbilanz für das abgelaufene Düngejahr erstellt, ausgedruckt und abgelegt werden.

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) stellt hierfür das kostenlose Programm "Nährstoffbilanz Bayern" zur Verfügung.

Der Maschinenring übernimmt für Sie die Erstellung der Nährstoffbilanz. Melden Sie sich!

Erstellung der Nährstoffbilanz jeweils zum 31.März

Gülleuntersuchung

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Gülle, Gärsubstrat oder Festmist auf die Inhaltstoffe untersuchen zu lassen.

Entsprechende Untersuchungsanträge und Probenbehälter sind in der Geschäftsstelle vorrätig.

 

 

 

Bodenuntersuchung

  • Alle 6 Jahre ist die Bodenuntersuchung lt. Düngeverordnung vorgeschrieben.
  • Diese bilden die Grundlage für die Düngeplanung.
  • Die Standarduntersuchung umfasst Kalk, Phosphat, Kali und den pH-Wert.

Bodenprobenstecher und Bodenprobentüten liegen in unserer Geschäftsstelle zur Abholung bereit.  

 

Ihr Ansprechpartner:

Markus Heinz

Markus Heinz

  • Vermittlung soz. u. wirtsch. Betriebshilfe
  • Abrechnung Betriebhilfe
  • Düngeverordnung
  • Mehrfachantrag

Freitags nicht im Hause