MR-Verrechnungssätze – fair, transparent und praxisnah
Unsere Verrechnungssätze dienen als Richtlinie für die Abrechnung überbetrieblicher Einsätze – also wenn Landwirte Maschinen, Geräte oder ganze Arbeitsverfahren miteinander teilen.
Die Sätze werden regelmäßig – in der Regel alle drei Jahre – überprüft und angepasst. Jedes Mitglied erhält die aktuelle Übersicht automatisch per Post.
UNSER BEWÄHRTER ABRECHNUNGSSERVICE WIRD JETZT MIT DER LOHNARBEITEN-APP ERWEITERT – DAMIT WIRD DEINE ABRECHNUNG NOCH EINFACHER UND SCHNELLER!
Der Agrardieselantrag in Papierform wurde abgeschafft. Der Antrag kann nur noch online gestellt werden. Die Abgabefrist wurde auf 31.12.2024 verlängert. (Stand 19.06.2024)
Wir empfehlen allen Bauherren und Bauhelfern dringend diese Formulare zu verwenden!
Die Statusfeststellung sollte unbedingt für jeden Bauhelfer ausgefüllt in die MR-Geschäftsstelle gesendet werden. Nur so ist gewährleistet, dass bei einer Kontrolle durch das Hauptzollamt der Helfer als Bauhelfer über den Maschinenring gemeldet ist. Nichtgemeldete Bauhelfer werden vom Hauptzollamt als Schwarzarbeiter angesehen!
Weitere Unterlagen
Neue Vorgaben für die Stoffstrombilanz noch nicht beschlossen
ACHTUNG: Bis zur endgültigen Verabschiedung des neuen Düngegesetzes (im Laufe des Jahres 2024) empfehlen wir nur den Betrieben, die auch bisher von der Verordnung betroffen waren, eine Stoffstrombilanz zu erstellen:
Bei Düngebedarfsermittlung auf Basis des Kalenderjahrs muss die Stoffstrombilanz bis zum 30.06.2024 erstellt werden.