Formulare
Unterlagen zur Mitgliedschaft:
Die MR-Verrechnungssätze sind ein Richtwert zur Verrechnung von überbetrieblichen Einsätzen (Maschinen, Geräte, komplette Arbeitsverfahren) von Landwirten untereinander.
Die Verrechnungssätze werden in der Regel alle 3 Jahre modifiziert und jedem Mitglied Post zugestellt.
Der Agrardieselantrag in Papierform wurde abgeschafft. Der Antrag kann nur noch online gestellt werden. Die Abgabefrist wurde auf 31.12.2024 verlängert. (Stand 19.06.2024)
Wir empfehlen allen Bauherren und Bauhelfern dringend diese Formulare zu verwenden!
Die Statusfeststellung sollte unbedingt für jeden Bauhelfer ausgefüllt in die MR-Geschäftsstelle gesendet werden. Nur so ist gewährleistet, dass bei einer Kontrolle durch das Hauptzollamt der Helfer als Bauhelfer über den Maschinenring gemeldet ist. Nichtgemeldete Bauhelfer werden vom Hauptzollamt als Schwarzarbeiter angesehen!
Hier finden Sie den Arbeitsnachweis und ein Merkblatt zum herunterladen:
Weitere Unterlagen
Neue Vorgaben für die Stoffstrombilanz noch nicht beschlossen
ACHTUNG: Bis zur endgültigen Verabschiedung des neuen Düngegesetzes (im Laufe des Jahres 2024) empfehlen wir nur den Betrieben, die auch bisher von der Verordnung betroffen waren, eine Stoffstrombilanz zu erstellen:
Bei Düngebedarfsermittlung auf Basis des Kalenderjahrs muss die Stoffstrombilanz bis zum 30.06.2024 erstellt werden.