Unterlagen zur Mitgliedschaft:
Die MR-Verrechnungssätze sind ein Richtwert zur Verrechnung von überbetrieblichen Einsätzen (Maschinen, Geräte, komplette Arbeitsverfahren) von Landwirten untereinander.
Die Verrechnungssätze werden in der Regel alle 3 Jahre modifiziert und jedem Mitglied Post zugestellt.
Der Abgabetermin für das vergangene Verbrauchsjahr ist der 30. September.
Der unterschriebene Antrag per Post an:
Hauptzollamt Landshut
-Standort Passau-
Arbeitsgebiet Agrardiesel
Spitalhofstraße 67
94032 Passau
- +49 0851 851 71-0
- +49 0851 851 71-404
Wir empfehlen allen Bauherren und Bauhelfern dringend diese Formulare zu verwenden!
Die Statusfeststellung sollte unbedingt für jeden Bauhelfer ausgefüllt in die MR-Geschäftsstelle gesendet werden. Nur so ist gewährleistet, dass bei einer Kontrolle durch das Hauptzollamt der Helfer als Bauhelfer über den Maschinenring gemeldet ist. Nichtgemeldete Bauhelfer werden vom Hauptzollamt als Schwarzarbeiter angesehen!
Hier finden Sie den Arbeitsnachweis und ein Merkblatt zum herunterladen:
Weitere Unterlagen
Hier findet Ihr eine Dokumentationshilfe für die Stoffstrombilanz
Folgende Betriebe müssen für das Jahr 2023 verpflichtend eine Stoffstrombilanz erstellen:
- > 20 ha lw Nutzfläche
- > 50 GV
- Wirtschaftsdünger-Aufnahme > 750 kg Gesamt-N / Jahr
- Biogasanlagenbetreiber, die Substrat von stoffstrombilanzpflichtigen Betrieben aufnehmen oder Wirtschaftsdünger an diesen abgeben.
Die Stoffstrombilanz ist gemäß aktuell gültiger Stoffstrombilanzverordnung spätestens sechs Monate nach Ablauf des festgelegten Bezugszeitraums zu rechnen, d.h. bis 30. Juni.