Bauhilfe

Bauhilfe

Benötigen Sie Hilfe beim Bau Ihrer landwirtschaftlichen Betriebsvorrichtungen und Gebäude? Wir vermitteln Ihnen gerne einen Bauhelfer und kümmern uns um tatkräftige Unterstützung aus der Landwirtschaft.

Dabei müssen allerdings einige wichtige Punkte beachtet werden:

  • Bauherr und Helfer müssen beide Landwirte sein
  • Der Bauhelfer darf nur reine Hilfstätigkeiten ausführen. Das heißt, der Helfer darf lediglich Handlangerdienste und keine eigenen Gewerke übernehmen oder Baumaschinen- und Gerätschaften zur Verfügung stellen
  • Es muss sich bei dem Bau um ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude oder um eine landwirtschaftliche Betriebsvorrichtung handeln

Statusfeststellung für Bauhilfe

Wir empfehlen allen Bauherren und Helfern, die Statusfeststellung Bauhilfe vor Beginn der Tätigkeit ausgefüllt an die MR-Geschäftsstelle zu senden. Diese dient im Fall einer Kontrolle durch das Hauptzollamt als Nachweis dafür, dass der Bauhelfer nicht angemeldet sein muss und den Status eines Bauhelfers über den Maschinenring hat.

Entsprechende Vorlagen entnehmen Sie unseren Formularen und Anträgen!

Sollten Sie einen Bauhelfer benötigen, melden Sie sich in unserer Geschäftsstelle.
Wir sind Ihnen gerne behilflich.

Hier finden Sie den Arbeitsnachweis und ein Merkblatt zum herunterladen:

Ihre Ansprechpartner:

Cordula Epp

Cordula Epp

  • Vermittlung soz. u. wirtsch. Betriebshilfe
  • Mitgliederverwaltung
  • Agrardieselantrag

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