Aktuelles / Neuigkeiten

Hier finden Sie aktuelle Informationen und Neuigkeiten.

Mehrfachantrag 2024

Mehrfachantrag 2024

 

Die Mehrfachantragstellung 2024 im iBALIS startet am 18. März und endet am 15. Mai 2024

 

Alle Merkblätter und Hinweise zum Mehrfachantrag sind ab ca. 10. März im Förderwegweiser des StMELF abzurufen.

 

Die Antragstellung erfordert in einigen Fällen die Vorlage von Nachweisen, die Dokumente können elektronisch im iBALIS in der Mitteilungsfunktion hochgeladen werden.

 

Es werden wieder zusätzliche Unterlagen benötigt.

 

*Beitragsbescheid oder ein Beleg über den Beginn der Zuständigkeit der Unfallversicherung

*Für die Antragstellung der Junglandwirtprämie ein Nachweis zur Qualifikation ( z.B. Abschlussprüfung    Landwirtschaft, Studiumabschluss und weitere)

*Bei natürlichen Personen die Steuer-ID

*Bei juristischen Personen Steuernummer und ggf. die Umsatzsteuernummer

NEU: Die Mehrfachantragstellung über unseren Maschinenring ist nur mit verbindlichem Termin möglich.

Infos & Anfragen bei Franziska Rothärmel

Tel. 0831/960 661 - 12   

EMail: Franziska.Rothaermel@mr-oa.de

Silofoliensammlung Frühjahr 2024
Neue Vorgaben für Stoffstrombilanz noch nicht beschlossen

Neue Vorgaben für Stoffstrombilanz noch nicht beschlossen

Neue Vorgaben für die Stoffstrombilanz noch nicht beschlossen

ACHTUNG: Bis zur endgültigen Verabschiedung des neuen Düngegesetzes (im Laufe des Jahres 2024) empfehlen wir nur den Betrieben, die auch bisher von der Verordnung betroffen waren, eine Stoffstrombilanz zu erstellen:

 

 

 

https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/iab/bilder/fittosize_600_0_ec3ba02054f0fdc918068f6d2e3ff777_stoffstrombilanz_entscheidungsschema_20210316.png

 

Bei Düngebedarfsermittlung auf Basis des Kalenderjahrs muss die Stoffstrombilanz bis zum 30.06.2024 erstellt werden.

 Erhebungsbogen zur Datenerfassung:

https://www.mr-oa.de/formulare.html

 

 

 

 

Auffrischungskurs Klauenpflege

Auffrischungskurs Klauenpflege

Ab sofort bieten wir eine neue Dienstleistung an: Einen Schulungstag in der funktionellen Klauenpflege, durchgeführt durch einen geprüften Klauenpfleger auf dem eigenen Betrieb.

Der Termin für den Schulungstag kann komplett flexibel gebucht werden. Es können bis zu vier Personen teilnehmen. Wir gehen gezielt auf eure Wünsche ein und bieten eine betriebsindividuelle Beratung.

Inhalte:

  • Ablauf der funktionellen Klauenpflege
  • Beratung in den Bereichen Dokumentation, Arbeitssicherheit, Werkzeuge
  • Infos zu Vorbeugung und Behandlung der wichtigsten Klauenkrankheiten

Zeitlicher Rahmen:

09:00 bis 15:00 Uhr, Ausschneiden von maximal acht Kühen.

Ablauf:

kurze Einführung, praktische Arbeit, Abschlussbesprechung

Jeder Teilnehmer erhält zusätzlich eine Messlehre, eine Sonde, eine Dokumentationshilfe sowie Infomaterial zum Nachlesen, außerdem ein Schulungszertifikat.

Kosten für das Gesamtpaket, inkl. Anfahrt und Lehrmaterial:

280 €, d.h. bei vier Teilnehmern pro Person 70 €

Wichtig: Bitte Sicherheitskleidung und auf Wunsch eigenes Werkzeug mitbringen. Klauenpflegestand muss vorhanden sein. Kein Ausschneiden von Tierarztfällen!

Meldet Euch in unserer Geschäftsstelle.Tel.:0831 960 661 17

Neues Tierarzneimittelgesetz- Antibiotikaeinsatz seit 01.01.2023

Neues Tierarzneimittelgesetz- Antibiotikaeinsatz seit 01.01.2023

Seit dem 01.01.2023 hat sich das Tierarzneimittelgesetz in Deutschland geändert.

Durch diese Änderung gelten seit 2023 neue gesetzliche Regelungen zum Antibiotika-Einsatz bei Tieren.

Ab 2023 sind Betriebe mit bestimmten Nutztierarten mitteilungspflichtig in der Tierarzneimittel-Datenbank der HI-Tier.

Für rinderhaltende Betriebe sind folgende Nutzungsarten mitteilungspflichtig:

- Milchkühe: mitteilungspflichtig ab 25 Tiere im Halbjahresdurchschnitt

-zugegangene Rinder bis 12 Monate (nicht geboren, sondern zugegangen!) mitteilungspflichtig ab 25 Tiere im Halbjahresdurchschnitt

 

Die Meldung des Antibiotikaeinsatzes erfolgt durch den Tierarzt. Der Tierhalter selber muss sich nur als mitteilungspflichtig registrieren. Diese Meldung muss jeder Tierhalter einmal pro Halbjahr über HI-Tier vornehmen.

 

Auf der Internetseite der Regierung von Schwaben findet ihr eine ausführliche Erklärung:

https://www.regierung.schwaben.bayern.de/mam/ueber_uns/orga_uebersicht/b5/sg54/2023-merkblatt-milchviehbetriebe_rvs_bf.pdf