Stromsteuerrückerstattung

Befristet für die Jahre 2024 und 2025 besteht die Möglichkeit, eine Stromsteuerrückerstattung zu beantragen. Hier wurde der Erstattungsbetrag von 0,513 Ct/kWh auf 2,0 Ct/ kWh erhöht. Dies gilt aber erst ab einem Verbrauch von 12500 kWh. 


Beispielrechnung: Ab wann lohnt sich die Rückerstattung?

  • Der Jahresstromverbrauch eines Betriebes liegt bei 35.000 kWh.
  • Ein Selbstbehalt von 250 €  (entspricht 12500 kWh) muss hier abgezogen werden.
  • Die Entlastungsmenge beträgt in diesem Fall 22.500 kWh (35.000 kWh – 12.500 kWh) und ergibt einen vorläufigen  Entlastungsbetrag von 450 €.
  • Hier muss noch der privat genutzte Strom des Betriebes ( eigener Haushalt, Altenteilerwohnung, Lehrlingswohnung, E-Auto) in Abzug gebracht werden.
  • Dies wird entweder durch den Zähler  oder durch vorgegebene  Pauschalen  ermittelt.
  • Diese Summe multipliziert mit 0,02 €/kWh ergibt  dann den Rückerstattungsbetrag.

Der Antrag kann über das Zollportal www.zoll.de mit dem Elsterzertifikat für die Agrardieselentlastung mit dem Formular 1453 gestellt werden.  

Ihre Ansprechpartnerin:

Cordula Epp

Cordula Epp

  • Vermittlung soz. u. wirtsch. Betriebshilfe
  • Mitgliederverwaltung
  • Agrardieselantrag
  • Stromsteuerrückerstattung

Freier Tag: Montag