Stromsteuerrückerstattung
Befristet für die Jahre 2024 und 2025 besteht die Möglichkeit, eine Stromsteuerrückerstattung zu beantragen. Hier wurde der Erstattungsbetrag von 0,513 Ct/kWh auf 2,0 Ct/ kWh erhöht. Dies gilt aber erst ab einem Verbrauch von 12500 kWh.
Beispielrechnung: Ab wann lohnt sich die Rückerstattung?
- Der Jahresstromverbrauch eines Betriebes liegt bei 35.000 kWh.
- Ein Selbstbehalt von 250 € (entspricht 12500 kWh) muss hier abgezogen werden.
- Die Entlastungsmenge beträgt in diesem Fall 22.500 kWh (35.000 kWh – 12.500 kWh) und ergibt einen vorläufigen Entlastungsbetrag von 450 €.
- Hier muss noch der privat genutzte Strom des Betriebes ( eigener Haushalt, Altenteilerwohnung, Lehrlingswohnung, E-Auto) in Abzug gebracht werden.
- Dies wird entweder durch den Zähler oder durch vorgegebene Pauschalen ermittelt.
- Diese Summe multipliziert mit 0,02 €/kWh ergibt dann den Rückerstattungsbetrag.
Der Antrag kann über das Zollportal www.zoll.de mit dem Elsterzertifikat für die Agrardieselentlastung mit dem Formular 1453 gestellt werden.
Ihre Ansprechpartnerin:
Cordula Epp
- Vermittlung soz. u. wirtsch. Betriebshilfe
- Mitgliederverwaltung
- Agrardieselantrag
- Stromsteuerrückerstattung
- +49 831 960661-13
- +49 831 960661-49
- cordula.epp@mr-oa.de
Freier Tag: Montag