Projektbegleitung Agri-PV

EEG-Förderung und rechtliche Rahmenbedingungen zur Agri-PV Anlage auf einen Blick

Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien steigt das Interesse an Agri-PV Anlagen. Die Agri-PV Anlagen können durch die gleichzeitige Nutzung für landwirtschaftliche Produktion und die Stromproduktion als ein möglicher Lösungsansatz für die zunehmende Flächenkonkurrenz in der Landwirtschaft betrachtet werden. Besondere Solaranlagen wie die Agri-PV Anlage sind nach dem EEG förderfähig. Im Solarpaket 1 wurden für Agri-PV Anlagen ein Innovationsbonus beschlossen.

Was Agri-PV besonders attraktiv macht:

  • Feste Einspeisevergütung für kleine Agri-PV Anlagen unter 1 MW
  • Ausschreibung für große Agri-PV Anlagen im einen Untersegment mit wachsender Ausschreibungsmenge
  • GAP-Förderung für die landwirtschaftliche Fläche bleibt erhalten
  • Steuerliche Vorteile, da die Fläche weiterhin der Landwirtschaft zugeordnet wird
  • Vereinfachtes Bauplanungsrecht: Privilegierung nach §35 BauGB

Bitte aufpassen:

  • Der Innovationsbonus kann erst ausgezahlt werden, wenn die EU-Kommission die Förderung beihilferechtlich genehmigt hat!
  •  Unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist die Prüfung der Wirtschaftlichkeit ein wichtiger Baustein in der Planungsphase.
  •  Für die Baugenehmigung, Anerkennung im EEG als besondere Anlage, GAP-Förderung und steuerliche Zuordnung ist ein landwirtschaftliches Nutzungskonzept nach DIN SPEC 91434 notwendig.

Bei Agri-PV Anlagen steht die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche an erster Stelle und darf durch die Solaranlage nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Leitfaden zum Thema: Planung, Genehmigung und Bau

TFZ-Leitfaden Agri-Photovoltaik

Da wir im MR Oberallgäu derzeit keine eigenen Kapazitäten für dieses Thema haben, könnt ihr das Unterstützungsangebot des Kuratoriums Bayerischer Maschinenringe (KBM) nutzen. Von der ersten Idee über Nutzungskonzepte bis hin zur Baugenehmigung begleitet das KBM interessierte Betriebe umfassend.

DEIN ANSPRECHPARTNER:

Christina Beckler (KBM)
Tel 08431 / 5388 - 233
christina.beckler@maschinenringe.de