Vorsicht vor unseriösen Anrufen zum Thema Pflegehilfsmittel

Vorsicht vor unseriösen Anrufen zum Thema Pflegehilfsmittel

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt, bei Telefonaten vertrauliche Informationen preiszugeben. 

Derzeit gibt es vermehrt Hinweise auf betrügerische Telefonanrufe im Zusammenhang mit Pflegeleistungen. Dabei werden häufig ältere oder pflegebedürftige Menschen unaufgefordert kontaktiert. Die Anrufer geben sich z. B. als Mitarbeitende von Pflegekassen oder des Medizinischen Dienstes aus und versuchen, persönliche Daten zu erfragen oder Verträge abzuschließen.

Weitere Informationen und Hinweise gibt es auf der Website der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Walzverbot auf Grünland verschoben

Walzverbot auf Grünland verschoben

Walzen jetzt bis einschließlich 01. April möglich (bayernweit)

Achtung: In Wiesenbrütergebieten bleibt es beim 15. März

Ausführlich nachlesen

 

04.03.26 Das LfL-Meldeportal zur Ausbringtechnik ist jetzt freigeschaltet

04.03.26 Das LfL-Meldeportal zur Ausbringtechnik ist jetzt freigeschaltet

Das lange erwartete Meldeportal wurde soeben freigeschaltet. Die LfL informiert hierzu wie folgt:

Wie sie unseren Besprechungen und Informationen entnehmen konnten, müssen sich alle Betriebe (>15 ha) einmal jährlich melden, wenn Sie nicht bodennah, streifenförmig die flüssigen Wirtschaftsdünger ausbringen. Wir haben das Meldeportal eingerichtet und dieses soeben freigeschaltet.

Der Zugang zum Meldeportal ist zu finden unter: www.lfl.bayern.de/ausbringtechnik

oder der direkte Link ins Meldeportal unter: https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmelf/stmelf/angaben_verduennung/index

Mit dem Freischalten des Meldeportals muss die Allgemeinverfügung zur Genehmigung von Ausnahmen von der bodennahen Ausbringtechnik

nach § 6 Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Düngeverordnung (DüV) angepasst werden. Dies erfolgt zeitnah über die SG L2.3P (voraussichtlich zum 09.03.2026). Die Betriebe haben ab diesem Datum dann vier Wochen Zeit um sich für das Jahr 2026 zu melden, auch wenn der flüssige wasserverdünnte Wirtschaftsdünger bereits breitverteilt (in den Bestand bzw. Grünland) ausgebracht wurde. Ab dem Jahr 2027 muss die einmalige jährliche Meldung vor der ersten Ausbringung erfolgen.

Erläuterungen und weitere Informationen finden Sie unter http://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/325699/index.php

Zuständige Behörde

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Agrarökologie und Biologischen Landbau
Arbeitsbereich Düngung, Nährstoffflüsse und Gewässerschutz
Lange Point 12
85354 Freising
E-Mail: duengung@lfl.bayern.de

Fahrerknigge 2026: Mehr Sicherheit und Rücksicht im landwirtschaftlichen Verkehr

Fahrerknigge 2026: Mehr Sicherheit und Rücksicht im landwirtschaftlichen Verkehr

Gerade in arbeitsintensiven Zeiten wie Ernte oder Gärrestausbringung sind land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge verstärkt im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs. Größe, Gewicht und Taktung der Transporte stellen dabei besondere Anforderungen an Fahrer, Betriebe und Organisation.

Mit der aktuellen Fachinformation „Fahrerknigge“ (4. Auflage, 02/2026) liegt eine praxisorientierte Handlungsempfehlung für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen vor. Herausgegeben wurde sie vom ALB Bayern e. V. im Rahmen des Biogas Forum Bayern.

Der Fahrerknigge enthält unter anderem:

  • Empfehlungen zur Fahrerunterweisung und Dokumentation

  • Hinweise zu Geschwindigkeitsanpassung und Routenplanung

  • Checklisten für den täglichen Einsatz

  • Maßnahmen zur Konfliktvermeidung mit Anwohnern und anderen Verkehrsteilnehmern

Ziel ist es, Sicherheit, Professionalität und gegenseitige Rücksicht im Straßenverkehr zu stärken – und damit die Akzeptanz der Landwirtschaft langfristig zu sichern.

Wir empfehlen unseren Mitgliedsbetrieben sowie eingesetzten Fahrern, die Inhalte im eigenen Betrieb zu prüfen und – wo sinnvoll – in die betriebliche Organisation zu integrieren.

Vollständiger Fahrerknigge als PDF-Download

Aktuelle Diesel & Heizölpreise – KW 11

Aktuelle Diesel & Heizölpreise – KW 11

Übergangsdiesel B7 bis -10°C 170,40 EUR netto 202,78 EUR brutto (BayWa) Vorwoche: 177,79 EUR brutto

Heizöl: 118,60 EUR netto 141,13 EUR brutto (BaWa) Vorwoche: 112,93 EUR brutto

Jetzt für nächste Woche bestellen:
Am einfachsten und rund um die Uhr über die MR Diesel-App.
Erhältlich im Google Play Store und im App Store

Bestellungen sind immer bis Montag, 11 Uhr möglich.
Danach erhält der günstigste Anbieter den Zuschlag.

Unser Rundschreiben Ausgabe 01/2026

Unser Rundschreiben Ausgabe 01/2026

Unser Rundschreiben Ausgabe 01/2026 jetzt lesen

Unsere Themen:

  • Zwei neue Betriebshelfer beim MR 
  • Rückblick Weihnachtsfeier & Ehrungen langjähriger Betriebshelfer
  • Gülle-Breitverteilung 2026
  • Hinweis zur Agrardieselantragstellung
  • Infos zu Bodenproben/Gülleuntersuchung
  • Abfrage "Überbetriebliche Maschinenvermittlung"
  • Pauschaler Umsatzsteuersatz für Land- u. Forstwirtschaft 2026
  • NEU: Verkäufe Land- u. Forstwirtschaftlicher Maschinen ab 01.07.26 in der Regelbesteuerung
  • Veräusserung von Feldinventar und Stehender Ernte ab 01.07.26
  • Lösung für Betriebe - LFL-Tools laufen aus
  • Termine: Pflanzenschutzfortbildungen, Silofolien-Sammlungen
  • MR-Infoveranstaltung am 25.02.26 "Alte PV-Anlage und jetzt?! Energiewende in der Landwirtschaft"
  • Änderungen für Beitragseinzug melden - nachträgliche Korrekturen kosten ab sofort 40 EUR
  • Feedback der Teilnehmer vom ErsteHilfe-Kurs "Forst" am 31.01.26
  • MeinAcker - Probleme beim Steuerberater?!
  • Winterdienst - Was Landwirte beachten müssen
  • Jobangebote - Mitglieder suchen Unterstützung
  • MR sucht Winterdienstfahrer für den Raum Immenstadt - Saison 2026/27
  • Einladung MR Generalversammlung 2026

Ältere Rundschreiben könnt Ihr gerne in der Geschäftsstelle anfordern.

Ansprechpartner bei uns im Büro:

Sabine Hartmann Tel 0831 / 960 661-14 sabine.hartmann@mr-oa.de

NEU ab 2026: Korrektur der Beitragsrechnung kostet 40 EUR

NEU ab 2026: Korrektur der Beitragsrechnung kostet 40 EUR

STIMMEN EURE ANGABEN NOCH FÜR DEN BEITRAGSEINZUG?

Betriebsinhaberwechsel melden (z. B. Verpachtung, Hofübergabe) oder Änderung der Bankverbindung ganzjährig möglich

Bitte teilt uns eure Flächenänderungen rechtzeitig mit! Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich u.a. über eine Hektarumlage (ohne Forst- und Alpflächen).

Stimmt noch alles?

>> Betriebsinhaber
>> Bankverbindung
>> Email-Adresse
>> Landw. Nutzfläche (oder gab es Zu- oder Abgänge?)


Bitte meldet uns eure aktuellen Daten vor dem 15. März 

NEU ab 2026: Nachträgliche Korrektur der Beitragsrechnung kostet 40 EUR

Formulare (Beitrittserklärung, SEPA-Mandat) zur Änderungsmitteilung gibt´s hier

So könnt Ihr Eure Änderung bei uns melden:

Ansprechpartner bei uns im Büro:

Cordula Epp Tel 0831 / 960 661-13 cordula.epp@mr-oa.de

 

Pauschaler Umsatzsteuersatz für Land- und Forstwirte bleibt 2026 bei 7,8 %

Pauschaler Umsatzsteuersatz für Land- und Forstwirte bleibt 2026 bei 7,8 %

Der pauschale Umsatzsteuersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gemäß § 24 UStG bleibt bis auf weiteres auch im Jahr 2026 bei 7,8 %. 

Obwohl die Bundesregierung ursprünglich eine Senkung auf 6,1 % in Erwägung gezogen hatte, um der vom Bundesrechnungshof kritisierten Überpauschalierung entgegenzuwirken, wurde diese Absenkung für das Jahr 2026 derzeit noch nicht umgesetzt. 

Wichtige Details zum aktuellen Stand (2026):

  • Steuersatz: Er beträgt weiterhin 7,8 % für pauschalierende Landwirte.
  • Hintergrund: Die jährliche Überprüfung der Vorsteuerbelastung ist gesetzlich vorgeschrieben. Trotz der Forderungen nach einer Senkung auf Basis aktueller Berechnungen wurde die Beibehaltung des bisherigen Satzes beschlossen.
  • Änderung bei Maschinenverkäufen: Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine wesentliche Neuerung in Kraft: Der Verkauf von landwirtschaftlichen Maschinen durch Pauschalierer unterliegt dann nicht mehr dem Durchschnittssatz, sondern der Regelbesteuerung von 19 %. Bis zum 30. Juni 2026 kann noch der Satz von 7,8 % angewendet werden. 

Zusammenfassend bleibt die geplante Senkung auf 6,1 % zum 01.01.2026 aus, sodass Landwirte vorerst und bis auf weiteres mit 7,8 % für Produkte die Unter § 24 UStG fallen kalkulieren und abrechnen können.

Quelle

 

Pauschalierung ab 01.07.2026 – Änderungen bei Maschinen- und Ernteverkäufen

Pauschalierung ab 01.07.2026 – Änderungen bei Maschinen- und Ernteverkäufen

Ab 01.07.2026 fallen Verkäufe von Maschinen und stehender Ernte unter die Regelbesteuerung (Maschinen 19%, Ernte i.d.R. 7%).
Bislang konnten solche Verkäufe pauschaliert werden, diese Möglichkeit besteht künftig nicht mehr.

Stehende Ernte kann weiterhin pauschaliert werden, wenn eine Erntevereinbarung geschlossen wird (d.h. der Käufer erntet selbst oder auf eigene Rechnung).
 


Merkblatt mit Beispiele und Lösungen

Drei-Teiler im Landwirtschaftlichen Wochenblatt zu MeinAcker

Drei-Teiler im Landwirtschaftlichen Wochenblatt zu MeinAcker

Im Dezember erschienen drei Artikel im Landwirtschaftlichen Wochenblatt zu MeinAcker 

Der erste Beitrag behandelt MeinAcker im Allgemeinen, der zweite Teil geht speziell auf die Schlagkartei ein und die letzte Ausgabe beschreibt Lohnarbeiten und Dokumente. 
 
•    05.12.2025 Wochenblatt MeinAcker Artikel 1.pdf
•    12.12.2025 Wochenblatt MeinAcker Artikel 2.pdf
•    19.12.2025 Wochenblatt MeinAcker Artikel 3.pdf

LfL-Videoreihe: Start mit neuen Strategien im Pflanzenschutz

LfL-Videoreihe: Start mit neuen Strategien im Pflanzenschutz

Mit einer neuen Kurzvideo-Reihe gibt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Einblicke in ihre vielfältigen Arbeitsbereiche.
Den Auftakt bildet ein Film zum Thema Pflanzenschutz, in dem aktuelle Forschungsansätze und neue Strategien der LfL vorgestellt werden.

Gezeigt werden unter anderem Neuentwicklungen in der automatisierten mechanischen Unkrautregulierung sowie innovative Technologien des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes, etwa das sogenannte Spot Spraying. Die gezeigten Maschinenvorführungen entstanden im Rahmen des Feldtags in Ruhstorf.

Klimaschutz in der Milchviehhaltung: Was für Allgäuer Betriebe wirklich zählt

Klimaschutz in der Milchviehhaltung: Was für Allgäuer Betriebe wirklich zählt

Wie können Milchkuhbetriebe ihre Treibhausgas-(THG)-Emissionen wirksam senken und dabei Wirtschaftlichkeit sowie weitere Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen?
Mit dieser Fragestellung befasst sich das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) geförderte Projekt „THG-Maßnahmencheck“ der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

Auf Basis von 30 Praxisbetrieben wurden neun ausgewählte THG-Minderungsmaßnahmen modelliert und bewertet. Die Ergebnisse zeigen nicht nur das jeweilige Klimaschutzpotenzial, sondern auch die Wechselwirkungen mit anderen Nachhaltigkeitsaspekten wie Nahrungskonkurrenz, Flächennutzung und wirtschaftlichem Ergebnis (Deckungsbeitrag).

Die zentralen Erkenntnisse sind in einer kompakten Broschüre zusammengefasst. Übersichtlich aufbereitete Steckbriefe bieten Beraterinnen und Beratern, Praktikern sowie der Wissenschaft einen schnellen Überblick über Chancen, Grenzen und mögliche Zielkonflikte der einzelnen Maßnahmen.

Praxisnahe Bewertung von THG Minderungsmassnahmen mit dem LfL Klima-Check pdf 5,5 MB

Ansprechpartnerin
Vanessa Karger
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Agrarökonomie
Menzinger Straße 54
80638 München
Tel.: 08161 8640-1111
Agraroekonomie@LfL.bayern.de

Wassercent ab 2026 – das ist geplant

Wassercent ab 2026 – das ist geplant

Ab dem Jahr 2026 soll in Bayern ein sogenannter Wassercent eingeführt werden. Ziel ist es, den Umgang mit der Ressource Wasser bewusster zu gestalten und den Schutz des Grundwassers langfristig zu sichern. Vorgesehen ist eine Abgabe auf die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser.

Die geplante Regelung betrifft auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie andere Wassernutzer. Aktuell wird noch über konkrete Ausgestaltungen, Ausnahmen und mögliche Entlastungen diskutiert. Viele Verbände – darunter der Bayerische Bauernverband – setzen sich dafür ein, dass landwirtschaftliche Betriebe nicht unverhältnismäßig belastet werden und praxisgerechte Lösungen gefunden werden.

Der Bayerische Bauernverband informiert laufend über den aktuellen Stand, Hintergründe und Positionen zur geplanten Wasserentnahmeabgabe.

Weitere Informationen

DÜV - Ausstieg der LfL in Bayern

DÜV - Ausstieg der LfL in Bayern

in der Ausgabe 25 vom 20. Juni 2025 des Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblattes gab die Landesanstalt für Landwirtschaft bekannt, sich schrittweise aus dem staatlichen Angebot im Bereich der IT-Anwendungen zur Düngung zurückzuziehen.  

Was heißt das konkret: 
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft wird in zwei Schritten die staatlichen Angebote im Bereich der IT Anwendungen reduzieren. Für die Düngesaison 2025/2026 stehen die Programme 
   - LfL Düngung Online
   - LfL Düngebedarf Excel
letztmalig zur Verfügung. 

Mittelfristig werden auch die 170 kg-N/Lagerraum Berechnung sowie die Stallbilanz und der Biogasrechner eingestellt werden. Dies wird voraussichtlich zur Saison 2028/2029 der Fall sein. 

Die Maschinenringe bieten dir die Alternative:
"MeinAcker" ist eine praxisnahe Software für Landwirte – modern, intuitiv und mit direkter Unterstützung von deinem örtlichen Maschinenring.

--> Infos dazu auch unter auf unserer extra dafür eingerichteten Internetseite: MeinAcker - Düngeprogramme

 

Deine Ansprechpartner bei uns im Büro:

Franziska Rothärmel Tel 0831 / 960 661-12 franziska.rothaermel@mr-oa.de
Nina Dreher Tel 0831 / 960 661-17 nina.dreher@mr-oa.de

Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung unwirksam

Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung unwirksam

Bundesverwaltungsgericht erklärt Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) für unwirksam

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. Oktober 2025 entschieden, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist.
Damit sind die „roten“ und „gelben“ Gebiete ab sofort aufgehoben. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch weiterhin in Kraft – für alle Flächen gelten nun wieder die allgemeinen bundesweiten Regelungen.

Wesentliche Folgen für landwirtschaftliche Betriebe

  • Die zusätzlichen Auflagen in den roten und gelben Gebieten entfallen ab sofort.

  • Die 20 %-Reduzierung des Stickstoffdüngebedarfs sowie regionale Sperrfristen und Einschränkungen gelten nicht mehr.

  • Die Grenze von 170 kg Gesamt-N/ha und Jahr gilt weiterhin – jedoch betriebsbezogen (nicht mehr schlagbezogen).

  • Für Betriebe, die bisher von Erleichterungen nach der AVDüV profitierten (z. B. bei Aufzeichnungspflichten oder Lagerkapazitäten), enden diese spätestens zum 31. Dezember 2025.

  • Ab dem 01. Januar 2026 gelten die allgemeinen Vorgaben der DüV.

Wichtiger Hinweis

Trotz des Urteils bleiben alle Betriebe angehalten, zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser weiterhin verantwortungsvoll mit Nährstoffen umzugehen. Die Ziele der Nitratrichtlinie und Wasserrahmenrichtlinie gelten unabhängig von der Entscheidung fort.

Weitere Informationen stehen auf der Website der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL):
LfL – Aktuelle Informationen zur Düngeverordnung

Pflanzenschutz digital: Pflicht ab 2026

Pflanzenschutz digital: Pflicht ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 wird die digitale Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. 
Grundlage ist die EU-Verordnung 2023/564. Sie gilt für alle Betriebsformen – ob konventionell oder ökologisch wirtschaftend. 

Was muss dokumentiert werden? 
Eine vollständige, maschinenlesbare Aufzeichnung jeder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. 
Innerhalb von 30 Tagen nach Anwendung: 

  • Datum der Anwendung
  • Kultur und BBCH-Stadium
  • Eingesetzte Mittel inkl. Zulassungsnummer
  • Aufwandmenge und behandelte Fläche
  • Name des Anwenders

Die MeinAcker "Schlagkartei" kann

  • Schlagbezogenes Dokumentieren der Arbeitsmaßnahmen
  • Bei der Aufgabendokumentation werden Düngemittel und Pflanzenschutzmittel erfasst. Auswertungen (wie z. B. die Düngebedarfsermittlung) werden automatisch aus den erfassten Aufgaben generiert.

MeinAcker ist intuitiv bedienbar, speziell auf die Anforderungen in der Landwirtschaft abgestimmt und wird direkt von deinem örtlichen Maschinenring betreut. So bekommst du nicht nur eine leistungsfähige Software, sondern auch persönliche Unterstützung, wenn du sie brauchst.

Jetzt informieren und vorbereitet sein. 
Mit MeinAcker kannst du die neue Dokumentationspflicht entspannt angehen. Wir helfen dir beim Einstieg und zeigen dir, wie du die digitale Pflanzenschutzdokumentation ganz einfach umsetzt

So einfach legst du eine Gülledokumentation in der Schlagkartei-App an: Video
So einfach legst du eine Gülleausbringung in der Lohnarbeiten-App an: Video

Deine Ansprechpartner bei uns im Büro:
Franziska Rothärmel Tel 0831 / 960 661-12 franziska.rothaermel@mr-oa.de
Nina Dreher Tel 0831 / 960 661-17 nina.dreher@mr-oa.de

Betriebshilfeeinsätze auch in Privathaushalten möglich

Betriebshilfeeinsätze auch in Privathaushalten möglich

Wusstest du, dass unsere Helferinnen nicht nur auf landwirtschaftlichen Betrieben im Einsatz sind – sondern auch in privaten Haushalten?


Ob nach einer Geburt, während eines Krankenhausaufenthalts oder bei Krankheit: Wir unterstützen Familien im Alltag – mit Herz, Verstand und erfahrenen Fachkräften. Unsere Hauswirtschafterinnen übernehmen Kinderbetreuung, Kochen, Putzen und vieles mehr – damit zuhause alles weiterläuft.

Flyer zum Ausdrucken, abspeichern & weitersagen!

Deine Ansprechpartner bei uns im Büro:

Cordula Epp Tel 0831 / 960 661-13 cordula.epp@mr-oa.de

Franziska Rothärmel Tel 0831 / 960 661-12 franziska.rothaermel@mr-oa.de

Nina Dreher Tel 0831 / 960 661-17 nina.dreher@mr-oa.de

Achtung Baustelle - Hinweis für Besucher

Achtung Baustelle - Hinweis für Besucher

Eingeschränkte Erreichbarkeit 

Der Zugang zu unseren Büroräumen im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten ist derzeit aufgrund von Bauarbeiten nur eingeschränkt möglich.

Der Weg führt aktuell durch mehrere provisorisch mit Folien geschützte Durchgänge, die insbesondere für Personen mit Gehhilfen oder eingeschränkter Mobilität ein Sicherheitsrisiko darstellen können.

Besucher mit Gehbeeinträchtigung werden gebeten, uns bei ihrer Ankunft telefonisch zu kontaktieren.

Wir holen Euch gerne an der Pforte des AELF ab und begleiten Euch sicher zu unseren Räumen.

Personen ohne Mobiltelefon können sich an die Zentrale des AELF wenden; von dort werden wir verständigt und kommen Euch entgegen.

Parken direkt vor dem Haus ist nicht möglich. Für Besucher stehen zwei Kurzzeitparkplätze in der Bodmannstraße 46 zur Verfügung.

Wir bitten euch, das bei euren Terminen unbedingt einzuplanen. 

Danke für euer Verständnis!

Infos zum Ausdrucken

Nebenjobs in der Landwirtschaft – Wir suchen Dich!

Nebenjobs in der Landwirtschaft – Wir suchen Dich!

Raum Kempten – 3 Betriebe suchen Unterstützung (Minijob-Basis bzw. 70-Tage-Regelung)

  • Melker – Du melkst an Di., Mi., Do. oder am Wochenende.
  • Mitarbeiter für Außenarbeiten – Du unterstützt vor allem bei Arbeiten rund um Hof und Felder. Die Wochentage kannst Du flexibel mit dem Betrieb abstimmen.
  • Mitarbeiter für leichte landwirtschaftliche Tätigkeiten – Du hilfst im Grünland zwischen Februar und Oktober (hauptsächlich im Sommer). Auch möglich nach der 70-Tage-Regelung

Raum Oy-Mittelberg – 1 Betrieb sucht Unterstützung (Minijob-Basis)

  • Stallarbeiten ohne Melken, überwiegend im Außenbereich ca. 10 Stunden pro Woche, Wochentage flexibel

Das solltest Du mitbringen:

- Freude an der Arbeit im Freien und mit Tieren
- Zuverlässigkeit und Teamgeist
- Gerne auch als Quereinsteiger – Du wirst gut eingearbeitet

Interesse? Dann melde dich bei uns – unkompliziert per E-Mail an: info@mr-oa.de

Bitte teile uns in deiner Nachricht kurz mit:

  • Deinen Namen

  • Deinen Wohnort

  • Deine Mobilnummer

  • Was du aktuell beruflich machst

  • Ob du bereits Erfahrung mit Stallarbeit oder in der Landwirtschaft hast

Wir stellen den Kontakt zum jeweiligen Betrieb her – und melden uns zeitnah bei dir!

Dein Ansprechpartner bei uns im Büro:

Cordula Epp Tel 0831 / 960 661-13 cordula.epp@mr-oa.de

Agrardiesel-Rückerstattung zum 1. Januar 2026 wieder in voller Höhe

Agrardiesel-Rückerstattung zum 1. Januar 2026 wieder in voller Höhe

Ab dem 1. Januar 2026 wird die volle Agrardiesel-Rückerstattung in Höhe von 21,48 Cent pro Liter wieder eingeführt.
Das bedeutet: mehr Planbarkeit, finanzielle Entlastung und ein klares Signal der Wertschätzung für die Landwirtschaft.

Die Entscheidung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe und sorgt für dringend benötigte Verlässlichkeit in der Agrarpolitik.

Alle Details zur Rückerstattung und die offizielle Stellungnahme von Landwirtschaftsministerin Kaniber finden Sie hier:
Zur Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung

Wir unterstützen euch selbstverständlich beim Antrag – einfach bei uns melden!

Dein Ansprechpartner bei uns im Büro:
Cordula Epp Tel 0831 / 960 661-13 cordula.epp@mr-oa.de

Unsere Dienstleister im Ringgebiet - Erntesaison 2025!
Diesel-Sammelbestellung leicht gemacht – jetzt auch per App!

Diesel-Sammelbestellung leicht gemacht – jetzt auch per App!

Als Mitglied des Maschinenrings Oberallgäu könnt Ihr weiterhin ganz einfach Diesel bei uns bestellen:
Montag immer bis 11 Uhr per Telefon, Fax, E-Mail – oder jetzt ganz bequem über die MR-App!

✅ Schnell
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✅ Jederzeit mobil

Gerade die Bestellung per App spart Zeit und läuft super unkompliziert – probiert es aus!

Download im GooglePlay Store oder im App Store möglich!

Alle Infos zur App und zur Installation findet Ihr hier

Aktuelle Infos zur Stromsteuer-Rückerstattung 2024

Aktuelle Infos zur Stromsteuer-Rückerstattung 2024

Hinweis für Betriebe mit hohem Stromverbrauch

Für die Jahre 2024 und 2025 gibt es eine befristete Möglichkeit zur erhöhten Rückerstattung der Stromsteuer: Der Erstattungsbetrag wurde auf 2,0 Ct/kWh angehoben (statt bisher 0,513 Ct/kWh).

Voraussetzungen:

  • Gültig ab einem Jahresverbrauch von 12.500 kWh
  • Nur für betriebsgenutzten Strom – privat genutzte Anteile (z. B.  eigener Haushalt, Altenteilerwohnung, Lehrlingswohnung, E-Auto) müssen abgezogen werden

Beispielrechnung: Ab wann lohnt sich die Rückerstattung?

Der Jahresstromverbrauch eines Betriebes liegt bei 35.000 kWh.
Davon muss ein Selbstbehalt von 250 EUR (entspricht 12500 kWh) abgezogen werden.
Die Entlastungsmenge beträgt in diesem Fall 22.500 kWh (35.000 kWh – 12.500 kWh)
und ergibt einen vorläufigen Entlastungsbetrag von 450 EUR. 

Hiervon muss der privat genutzte Strom des Betriebes (eigener Haushalt,
Altenteiler-/ Lehrlingswohnung, E-Auto) in Abzug gebracht werden.
Dies wird entweder durch Zähler oder durch vorgegebene Pauschalen ermittelt.

Diese Summe multipliziert mit 0,02 €/kWh ergibt dann den Rückerstattungsbetrag.

 

Achtung: Der Antrag kann nur online über das Zollportal www.zoll.de mit dem Elsterzertifikat für die Agrardieselentlastung mit dem Formular 1453 gestellt werden. 

Dein Ansprechpartner bei uns im Büro:

Cordula Epp Tel 0831 / 960 661-13 cordula.epp@mr-oa.de