Weidepflicht für Biobetriebe ab 2025
Ab 1. Januar 2025 müssen Biobetriebe ihren Raufutterfressern Weidezugang gewähren. Laufhöfe oder Ausläufe reichen nicht mehr aus, um die Vorgabe zu erfüllen. Die EU-Richtlinie reagiert damit auf die gestiegenen Anforderungen der Gesellschaft hinsichtlich des Tierwohls und setzt einige Ökolandwirte unter Druck.
FAQ Weide
Pressemitteilung des StMELF zur Weidepflicht
Pressemitteilung des StMELF zu Härtefalllösungen
Maßnahmen zur Förderung der Weidehaltung in Bayern