Sperrfrist für Grünland wieder verschoben
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Augsburg hat auf Antrag des Bayerischen Bauernverbands (BBV) Oberallgäu erneut eine Ausnahmegenehmigung zur Verschiebung der Sperrfrist erteilt.
Damit gilt im Landkreis Oberallgäu sowie in der Stadt Kempten für das Jahr 2025/2026 folgende Regelung:
Gülle und flüssige organische Düngemittel:
Sperrfrist vom 29. November 2025 bis einschließlich 28. Februar 2026
Festmist:
Sperrfrist vom 1. Dezember 2025 bis einschließlich 15. Januar 2026
Während dieser Zeit ist das Ausbringen von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff nicht zulässig.
Die Verschiebung der Sperrfrist soll Landwirtinnen und Landwirten im Oberallgäu eine flexiblere Bewirtschaftung des Grünlands ermöglichen – insbesondere bei spätem Vegetationsende im Herbst.
Weitere Informationen und bundesweite Regelungen zu Sperrfristen stehen auf der Website der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) unter: www.lfl.bayern.de/sperrfristen