Pflanzenschutz digital: Pflicht ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 wird die digitale Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben.
Grundlage ist die EU-Verordnung 2023/564. Sie gilt für alle Betriebsformen – ob konventionell oder ökologisch wirtschaftend.
Was muss dokumentiert werden?
Eine vollständige, maschinenlesbare Aufzeichnung jeder Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Innerhalb von 30 Tagen nach Anwendung:
- Datum der Anwendung
- Kultur und BBCH-Stadium
- Eingesetzte Mittel inkl. Zulassungsnummer
- Aufwandmenge und behandelte Fläche
- Name des Anwenders
Die MeinAcker "Schlagkartei" kann
- Schlagbezogenes Dokumentieren der Arbeitsmaßnahmen
- Bei der Aufgabendokumentation werden Düngemittel und Pflanzenschutzmittel erfasst. Auswertungen (wie z. B. die Düngebedarfsermittlung) werden automatisch aus den erfassten Aufgaben generiert.
MeinAcker ist intuitiv bedienbar, speziell auf die Anforderungen in der Landwirtschaft abgestimmt und wird direkt von deinem örtlichen Maschinenring betreut. So bekommst du nicht nur eine leistungsfähige Software, sondern auch persönliche Unterstützung, wenn du sie brauchst.
Jetzt informieren und vorbereitet sein.
Mit MeinAcker kannst du die neue Dokumentationspflicht entspannt angehen. Wir helfen dir beim Einstieg und zeigen dir, wie du die digitale Pflanzenschutzdokumentation ganz einfach umsetzt
So einfach legst du eine Gülledokumentation in der Schlagkartei-App an: Video
So einfach legst du eine Gülleausbringung in der Lohnarbeiten-App an: Video
Deine Ansprechpartner bei uns im Büro:
Franziska Rothärmel Tel 0831 / 960 661-12 franziska.rothaermel@mr-oa.de
Nina Dreher Tel 0831 / 960 661-17 nina.dreher@mr-oa.de