Pauschalierung ab 01.07.2026 – Änderungen bei Maschinen- und Ernteverkäufen

Ab 01.07.2026 fallen Verkäufe von Maschinen und stehender Ernte unter die Regelbesteuerung (Maschinen 19%, Ernte i.d.R. 7%).
Bislang konnten solche Verkäufe pauschaliert werden, diese Möglichkeit besteht künftig nicht mehr.

Stehende Ernte kann weiterhin pauschaliert werden, wenn eine Erntevereinbarung geschlossen wird (d.h. der Käufer erntet selbst oder auf eigene Rechnung).
 


Merkblatt mit Beispiele und Lösungen

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