Pauschaler Umsatzsteuersatz für Land- und Forstwirte bleibt 2026 bei 7,8 %
Der pauschale Umsatzsteuersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gemäß § 24 UStG bleibt bis auf weiteres auch im Jahr 2026 bei 7,8 %.
Obwohl die Bundesregierung ursprünglich eine Senkung auf 6,1 % in Erwägung gezogen hatte, um der vom Bundesrechnungshof kritisierten Überpauschalierung entgegenzuwirken, wurde diese Absenkung für das Jahr 2026 derzeit noch nicht umgesetzt.
Wichtige Details zum aktuellen Stand (2026):
- Steuersatz: Er beträgt weiterhin 7,8 % für pauschalierende Landwirte.
- Hintergrund: Die jährliche Überprüfung der Vorsteuerbelastung ist gesetzlich vorgeschrieben. Trotz der Forderungen nach einer Senkung auf Basis aktueller Berechnungen wurde die Beibehaltung des bisherigen Satzes beschlossen.
- Änderung bei Maschinenverkäufen: Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine wesentliche Neuerung in Kraft: Der Verkauf von landwirtschaftlichen Maschinen durch Pauschalierer unterliegt dann nicht mehr dem Durchschnittssatz, sondern der Regelbesteuerung von 19 %. Bis zum 30. Juni 2026 kann noch der Satz von 7,8 % angewendet werden.
Zusammenfassend bleibt die geplante Senkung auf 6,1 % zum 01.01.2026 aus, sodass Landwirte vorerst und bis auf weiteres mit 7,8 % für Produkte die Unter § 24 UStG fallen kalkulieren und abrechnen können.