Neuregelungen für Kleinunternehmer ab 01.01.25
Ab 2025 erhöht sich die Grenze für den Gesamtumsatz auf 25.000 Euro (Vorjahr) bzw. 100.000 Euro (laufendes Kalenderjahr)
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es für Kleinunternehmer:innen einige Neuregelungen. Die Änderungen betreffen vor allem die Umsatzgrenzen und sind Teil einer Modernisierungswelle, die Kleinunternehmern mehr Flexibilität und Chancen bieten soll. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass die Spielregeln für die steuerliche Behandlung und Umsatzsteuervoranmeldungen klarer und teilweise strikter werden.