Mindesthaltezeitraum für GAP-Tierprämien
Vom 15. Mai bis zum 15. August dauert der Mindesthaltungszeitraum für Mutterkühe, Schafe und Ziegen, wenn für diese im Agrarantrag eine gekoppelte Tierprämie beantragt wurde.
Vom 15. Mai bis zum 15. August dauert der Mindesthaltungszeitraum für Mutterkühe, Schafe und Ziegen, wenn für diese im Agrarantrag eine gekoppelte Tierprämie beantragt wurde.