04.03.26 Das LfL-Meldeportal zur Ausbringtechnik ist jetzt freigeschaltet
Das lange erwartete Meldeportal wurde soeben freigeschaltet. Die LfL informiert hierzu wie folgt:
Wie sie unseren Besprechungen und Informationen entnehmen konnten, müssen sich alle Betriebe (>15 ha) einmal jährlich melden, wenn Sie nicht bodennah, streifenförmig die flüssigen Wirtschaftsdünger ausbringen. Wir haben das Meldeportal eingerichtet und dieses soeben freigeschaltet.
Der Zugang zum Meldeportal ist zu finden unter: www.lfl.bayern.de/ausbringtechnik
oder der direkte Link ins Meldeportal unter: https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmelf/stmelf/angaben_verduennung/index
Mit dem Freischalten des Meldeportals muss die Allgemeinverfügung zur Genehmigung von Ausnahmen von der bodennahen Ausbringtechnik
nach § 6 Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Düngeverordnung (DüV) angepasst werden. Dies erfolgt zeitnah über die SG L2.3P (voraussichtlich zum 09.03.2026). Die Betriebe haben ab diesem Datum dann vier Wochen Zeit um sich für das Jahr 2026 zu melden, auch wenn der flüssige wasserverdünnte Wirtschaftsdünger bereits breitverteilt (in den Bestand bzw. Grünland) ausgebracht wurde. Ab dem Jahr 2027 muss die einmalige jährliche Meldung vor der ersten Ausbringung erfolgen.
Erläuterungen und weitere Informationen finden Sie unter http://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/325699/index.php
Zuständige Behörde
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Agrarökologie und Biologischen Landbau
Arbeitsbereich Düngung, Nährstoffflüsse und Gewässerschutz
Lange Point 12
85354 Freising
E-Mail: duengung@lfl.bayern.de