E-Rechnung für Landwirte ab 2025 Pflicht
Ab Januar 2025 müssen alle landwirtschaftlichen Betriebe elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. PDF-Dokumente zählen nicht dazu.
Wichtig zu wissen:
- Ab dem 01.01.2025 musst Du in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Hier gibt es keine Übergangsfristen.
- Mit der kostenlosen Anwendung „Dokumente“ in MeinAcker erfüllst Du alle nötigen Voraussetzungen der E-Rechnungspflicht und zur Dokumentenablage nach GoBD.
- Mit MeinAcker kannst Du mehrere Betriebszweige/Firmierungen einfach und übersichtlich verwalten
- MeinAcker ist mit den meisten Steuerbüros kompatibel im Austausch von Belegen und Daten.
- Hier bekommst Du umfangreiche Infos zum kostenlosten Softwarepaket MeinAcker
- Wie funktioniert MeinAcker? Schau es Dir doch einfach an. Es gibt kostenlose Live-Schulungen online.
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- Ab Mitte 2025 können auch E-Rechnungen in MeinAcker geschrieben werden!
Für das Ausstellen von E-Rechnungen gelten folgende Übergangsfristen:
Bis zum 31. Dezember 2026 können Ausgangsrechnungen weiterhin als Papierrechnung oder als PDF-Datei erstellt und verschickt werden. Dennoch musst Du schon ab 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu visualisieren und zu verarbeiten.
Sollte Dein Jahresumsatz 2026 unter 800.000 Euro liegen, darfst du noch bis zum 31. Dezember 2027 Rechnungen per Post oder als PDF-Dokument verschicken. Spätestens ab 2028 musst Du deinen Rechnungsversand auf E-Rechnung umgestellt haben.
Ab dem 01. Januar 2028 gilt die E-Rechnung dann für alle Unternehmen als Pflicht, wenn es sich um B2B-Geschäfte innerhalb Deutschlands handelt. Papierrechnungen oder per Mail verschickte PDF-Dokumente sind dann nicht mehr gültig.
Unser Tipp:
>> Stimm Dich mit deinem Steuerberater über Deine Anforderungen für den E-Rechnungsempfang und die E-Rechnungsstellung ab.
>> Logg Dich auf „MeinPortal“ ein oder registriere Dich neu, um die Anwendung „Dokumente“ in der Anwendung MeinAcker nutzen zu können.
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Kannst du diese Fragen mit Ja beantworten:
- Kannst du ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD ab 2.X) empfangen?
- Kannst du E-Rechnungen lesbar machen (Visualisierung)?
- Kannst du E-Rechnungen ordnungsgemäß (GoBD-konform) archivieren?
Wenn nicht, dann wende Dich an uns!
Ansprechpartner bei uns im Büro:
Sabine Hartmann Tel 0831 / 960 661-14 sabine.hartmann@mr-oa.de
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