E-Rechnung für Landwirte ab 2025 Pflicht

Ab Januar 2025 müssen alle landwirtschaftlichen Betriebe elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. PDF-Dokumente zählen nicht dazu.

Wichtig zu wissen:

  • Ab dem 01.01.2025 musst Du in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Hier gibt es keine Übergangsfristen.
  • Mit der kostenlosen Anwendung „Dokumente“ in MeinAcker erfüllst Du alle nötigen Voraussetzungen der E-Rechnungspflicht und zur Dokumentenablage nach GoBD.
  • Mit MeinAcker kannst Du mehrere Betriebszweige/Firmierungen einfach und übersichtlich verwalten
  • MeinAcker ist mit den meisten Steuerbüros kompatibel im Austausch von Belegen und Daten.
  • Hier bekommst Du umfangreiche Infos zum kostenlosten Softwarepaket MeinAcker
  • Wie funktioniert MeinAcker? Schau es Dir doch einfach an. Es gibt kostenlose Live-Schulungen online.
  • Hier gehts zur Sonderseite E-Rechnung mit allen wichtigen Informationen
  • Ab Mitte 2025 können auch E-Rechnungen in MeinAcker geschrieben werden!

Für das Ausstellen von E-Rechnungen gelten folgende Übergangsfristen:

Bis zum 31. Dezember 2026 können Ausgangsrechnungen weiterhin als Papierrechnung oder als PDF-Datei erstellt und verschickt werden. Dennoch musst Du schon ab 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu visualisieren und zu verarbeiten.

Sollte Dein Jahresumsatz 2026 unter 800.000 Euro liegen, darfst du noch bis zum 31. Dezember 2027 Rechnungen per Post oder als PDF-Dokument verschicken. Spätestens ab 2028 musst Du deinen Rechnungsversand auf E-Rechnung umgestellt haben.

Ab dem 01. Januar 2028 gilt die E-Rechnung dann für alle Unternehmen als Pflicht, wenn es sich um B2B-Geschäfte innerhalb Deutschlands handelt. Papierrechnungen oder per Mail verschickte PDF-Dokumente sind dann nicht mehr gültig.

Unser Tipp:

>> Stimm Dich mit deinem Steuerberater über Deine Anforderungen für den E-Rechnungsempfang und die E-Rechnungsstellung ab.

>> Logg Dich auf „MeinPortal“ ein oder registriere Dich neu, um die Anwendung „Dokumente“ in der Anwendung MeinAcker nutzen zu können.

Hol Dir den Flyer "MeinAcker - Erste Schritte"

Zu allen Anwendungen in MeinAcker gibt es auch kostenlose Live-Schulungen online!

Kannst du diese Fragen mit Ja beantworten:

  • Kannst du ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD ab 2.X) empfangen?
  • Kannst du E-Rechnungen lesbar machen (Visualisierung)?
  • Kannst du E-Rechnungen ordnungsgemäß (GoBD-konform) archivieren?

Wenn nicht, dann wende Dich an uns!

Ansprechpartner bei uns im Büro:

Sabine Hartmann Tel 0831 / 960 661-14 sabine.hartmann@mr-oa.de

Checklisten zum Download

E-Rechnungspflicht: So machst Du Deinen Hof rechtssicher

So übermittelst Du Deine E-Rechnung zum Steuerberater

 

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