Aktuelle Infos zur Stromsteuer-Rückerstattung 2024

Hinweis für Betriebe mit hohem Stromverbrauch

Für die Jahre 2024 und 2025 gibt es eine befristete Möglichkeit zur erhöhten Rückerstattung der Stromsteuer: Der Erstattungsbetrag wurde auf 2,0 Ct/kWh angehoben (statt bisher 0,513 Ct/kWh).

Voraussetzungen:

  • Gültig ab einem Jahresverbrauch von 12.500 kWh
  • Nur für betriebsgenutzten Strom – privat genutzte Anteile (z. B.  eigener Haushalt, Altenteilerwohnung, Lehrlingswohnung, E-Auto) müssen abgezogen werden

Beispielrechnung: Ab wann lohnt sich die Rückerstattung?

Der Jahresstromverbrauch eines Betriebes liegt bei 35.000 kWh.
Davon muss ein Selbstbehalt von 250 EUR (entspricht 12500 kWh) abgezogen werden.
Die Entlastungsmenge beträgt in diesem Fall 22.500 kWh (35.000 kWh – 12.500 kWh)
und ergibt einen vorläufigen Entlastungsbetrag von 450 EUR. 

Hiervon muss der privat genutzte Strom des Betriebes (eigener Haushalt,
Altenteiler-/ Lehrlingswohnung, E-Auto) in Abzug gebracht werden.
Dies wird entweder durch Zähler oder durch vorgegebene Pauschalen ermittelt.

Diese Summe multipliziert mit 0,02 €/kWh ergibt dann den Rückerstattungsbetrag.

 

Achtung: Der Antrag kann nur online über das Zollportal www.zoll.de mit dem Elsterzertifikat für die Agrardieselentlastung mit dem Formular 1453 gestellt werden. 

Dein Ansprechpartner bei uns im Büro:

Cordula Epp Tel 0831 / 960 661-13 cordula.epp@mr-oa.de

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