Formulare


Mitgliedschaft
Abrechnungsservice

Die MR-Verrechnungssätze sind ein Richtwert zur Verrechnung von überbetrieblichen Einsätzen (Maschinen, Geräte, komplette Arbeitsverfahren) von Landwirten untereinander.

Die Verrechnungssätze werden in der Regel alle 3 Jahre modifiziert und jedem Mitglied Post zugestellt.

Agrardieselvergütung

Der Agrardieselantrag in Papierform wurde abgeschafft. Der Antrag kann nur noch online gestellt werden. Stand 01.10.2023

Bauhilfe

Wir empfehlen allen Bauherren und Bauhelfern dringend diese Formulare zu verwenden!

Die Statusfeststellung sollte unbedingt für jeden Bauhelfer ausgefüllt in die MR-Geschäftsstelle gesendet werden. Nur so ist gewährleistet, dass bei einer Kontrolle durch das Hauptzollamt der Helfer als Bauhelfer über den Maschinenring gemeldet ist. Nichtgemeldete Bauhelfer werden vom Hauptzollamt als Schwarzarbeiter angesehen!

Hier finden Sie den Arbeitsnachweis und ein Merkblatt zum herunterladen:

Stoffstrombilanz

Stoffstrombilanz (Neue Vorgaben ab 01.Januar2023)

Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Vorgaben für das Erstellen von STOFFSTROMBILANZEN.

 

Wer ist betroffen?

Bilanzpflichtig sind jetzt:

  • Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche
  • Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV)
  • Betriebe mit einer Wirtschaftsdünger-Aufnahme von mehr als 750 kg Gesamt-N
  • Biogasanlagenbetreiber, die Substrat von stoffstrombilanzpflichtigen Betrieben aufnehmen oder Wirtschaftsdünger an diesen abgeben.

 

Bis wann muß die Stoffstrombilanz fertig sein?

  • Bei Düngerbedarfermittlung auf Basis des Wirtschaftsjahrs, muß die Stoffstrombilanz bis zum 31.12.2024 fertig sein.
  • Bei Düngerbedarfermittlung auf Basis des Kalenderjahrs, gilt der 30.06.2024
Düngeverordnung
Verträge rund um die Gülle
Elektroprüfung in landw. Betrieben
Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Schlachtviehanmeldung